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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Zu den Weihnachtsmärkten: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Münster

Münster (ots)

Anlässlich der Weihnachtsmärkte hat die für Nordrhein-Westfalen zuständige Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung für viele Bahnhöfe, darunter auch für den Hauptbahnhof Münster, erlassen. Im Zeitraum vom 17. November, 00:00 Uhr, bis zum 30. Dezember 2025, 23:59 Uhr, ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen verboten.

Das Mitführverbot umfasst Gegenstände wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte. Das Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen dient zur Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr sowie als Gefahrenfilter für die Weihnachtsmärkte im Innenstadtbereich. Die Bundespolizei wird im Hauptbahnhof Münster verstärkt die Einhaltung der Allgemeinverfügung überwachen. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.

Die Bestimmungen und Ausnahmen der Allgemeinverfügung sind auf der Internetseite www.bundespolizei.de veröffentlicht und unter folgendem Link aufrufbar:

https://t1p.de/v2cyu

Zudem werden im Hauptbahnhof Münster Plakate aushängen, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
Pressestelle
Markus Heuer
Telefon: 0251 97437 - 1012
E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Internet: www.bundespolizei.de

Bahnhofstr. 1
48143 Münster

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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