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BPOL NRW: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle

Aachen (ots)

Gleich zwei Haftbefehle wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort konnte die Bundespolizei in Aachen am 08.01.24 vollstrecken. Ein 42-jähriger Deutscher wurde gestern Morgen als Beifahrer nach erfolgter Einreise, über den ehemaligen Grenzübergang Vaalserquartier, kontrolliert. Er wurde im Dezember letzten Jahres wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort von der Staatsanwaltschaft Aachen via Haftbefehl gesucht. Er wurde zu 300 Euro oder 20 Tage Haft verurteilt. Er konnte die Geldstrafe vor Ort begleichen und entging so der Haftstrafe. Bereits seit Oktober 2023 wurde ein 31-jähriger Serbe von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach auch wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gesucht. Er wurde zu 270 Euro oder 9 Tagen Haft verurteilt. Polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass die Person bereits gestern Abend über die Autobahn 44 eingereist war und kontrolliert wurde. Er konnte die Haft ebenfalls abwenden, indem er die Geldstrafe vor Ort bezahlen konnte. Des Weiteren war die Person von der Polizei Aachen zur Aufenthaltsermittlung aufgrund eines Sorgerechtsstreites ausgeschrieben. Nachdem seine aktuelle ladungsfähige Adresse aufgenommen und überprüft wurde, konnte er seine Reise fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
PHM David Specks

Telefon: +49 (0) 241 56 837 - 1007
E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de

Twitter: @BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Bahnhofplatz 3
52064 Aachen

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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