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BPOL NRW: Bund und Land Hand in Hand - Mitführverbot von Waffen Gemeinsamer Schwerpunkteinsatz der Bundes- und Landespolizei in mehreren NRW-Großstädten

BPOL NRW: Bund und Land Hand in Hand - Mitführverbot von Waffen Gemeinsamer Schwerpunkteinsatz der Bundes- und Landespolizei in mehreren NRW-Großstädten
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Sankt Augustin-Aachen -Bonn - Dortmund - Düsseldorf - Köln - Münster (ots)

In enger Zusammenarbeit mit dem Innenministerium NRW und der Landespolizei NRW kontrollierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Bundespolizei vom 10.06.23 / 06:00 Uhr bis zum 11.06.23/ 06:00 Uhr verstärkt Personen in den Hauptbahnhöfen Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster anlässlich des Mitführverbotes von Waffen.

Mit starken Einsatzkräften war die Bundespolizei an den Bahnhöfen der sechs NRW-Städte im Einsatz, um die Einhaltung der Verbote zu überwachen. Die Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei führten die Maßnahmen im engen Schulterschluss zeitgleich in den Stadtgebieten der ausgewählten Städte durch.

Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich in NRW seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau. Sie machen einen bedeutsamen Anteil an den Gesamtstraftaten auf Bahngebiet aus. In den vergangenen fünf Monaten registrierte die Bundespolizei für die sechs genannten Hauptbahnhöfe über 370 Sachverhalte, die sich dort ereigneten und bei denen die Tatverdächtigen bzw. Beschuldigten eine Waffe oder andere gefährliche Gegenstände, häufig Messer, zumindest mitführten. Nachdem die Bundespolizei bereits in den vergangenen Jahren immer wieder temporär Allgemeinverfügungen zum Mitführverbot von Waffen an verschiedenen Hauptbahnhöfen in Nordrhein-Westfalen erlassen und erfolgreich durchgeführt hat, erließ sie am vergangenen Wochenende erneut ein Verbot zum Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb- Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.

Insgesamt haben rund 300 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten im Zeitraum der erlassenen Allgemeinverfügung rund 880 Personen überprüft. Dabei wurden 20 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt und insgesamt 25 verbotene Gegenstände im Sinne der Allgemeinverfügung sichergestellt, darunter 17 Messer sowie sechs Pfeffersprays.

Im Verlauf der Einsatzmaßnahmen wurden 40 Straftaten zur Anzeige gebracht sowie sechs Personen in Gewahrsam genommen.

Eine Bilanzierung des Einsatzverlaufes sowie die Feststellungen im Stadtgebiet nimmt die Landespolizei mittels Pressemitteilung gesondert vor.

Nach Ende der Einsatzmaßnahmen zeigt sich die Bundespolizei in NRW mit dem Verlauf der Kontrollen zufrieden. Der gemeinsame Schwerpunkteinsatz soll die Menschen für die Gefahren beim grundlosen Mitführen von Waffen, Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen sensibilisieren. Die Bundespolizei macht deutlich, dass Waffen und waffenähnliche Gegenstände an Bahnhöfen und in Zügen, insbesondere an Wochenenden zur Ausgeh- und Partyzeit, nichts zu suchen haben. Augenscheinlich anlass- und harmlose Auseinandersetzungen können durch die Nutzung solcher Gegenstände, teilweise auch Alltagsgegenstände, zu schweren Gewalttaten eskalieren. Mit diesen konsequenten Maßnahmen hat die Bundespolizei erneut deutliche Zeichen gesetzt: "Feiern ja, aber ohne Waffen und Messer".

Der gemeinsame Schwerpunkteinsatz von Bund und Land fand bei der Bevölkerung hohen Zuspruch: viele Bürgerinnen und Bürger sprachen die Polizistinnen und Polizisten auf die Maßnahmen an, gaben ein positives Feedback und dankten den Einsatzkräften. Auch bei vielen jungen Menschen, die kontrolliert wurden, war die Akzeptanz für die Kontrollen mit dem Fokus auf das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen sehr groß.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Pressestelle
Telefon: +49 (0)2241 238-1444
E-Mail: presse.nrw@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
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