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BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet am Wochenende fünf Personen am Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf (ots)

Am vergangenen Wochenende (03.-05.03.2023) verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf insgesamt fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen.

Zu Beginn wurde am Freitagvormittag, im Rahmen einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Thessaloniki/Griechenland, ein 34-jähriger syrischer Staatsangehöriger kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Mann nur eine Woche zuvor durch die Staatsanwaltschaft Traunstein wegen des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er im Juli 2022 rechtskräftig verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der in Griechenland lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 59 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.

Am Samstagmorgen stellten die Bundespolizeibeamten einen 43-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest, welcher beabsichtigte, nach Kayseri/Türkei zu fliegen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund im November des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen den Mann erlassen. Die Erzwingungshaft in Höhe von 20 Tagen konnte der in Dortmund lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldbuße in Höhe von 1600 Euro vor Ort beglich.

Am Samstagabend dann wurde ein libanesischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Beirut/Libanon vorstellte. Gegen den 35-Jährigen lag ebenfalls ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund vor. Diese hatte im Dezember 2018 einen Haftbefehl wegen des Besitzes einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel gegen den bereits im Juli 2017 zu anderthalb Jahren Freiheitsstrafe Verurteilten verfügt. Nach vollzogener Abschiebung verblieb davon eine Restfreiheitsstrafe von 263 Tagen. Der in Dortmund lebende Mann wurde nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt.

Im Rahmen der Streifentätigkeit am Flughafen Düsseldorf wurde am späten Samstagabend außerdem eine 33-Jähriger Mann durch die Bundespolizisten kontrolliert, welcher durch die Staatsanwaltschaft Aachen kontrolliert wurde. Im März dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen des Erschleichens von Leistungen gegen den im Oktober 2019 Verurteilten erlassen. Die Geldstrafe in Höhe von 700 Euro konnte der Mann nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 70 Tagen nicht abwenden, so dass dieser ebenfalls den Justizbehörden überstellt wurde.

Zuletzt wurde am Sonntagnachmittag ein türkischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei kontrolliert, welcher sich auf der Ausreise eines Fluges nach Istanbul/Türkei befand. Im Rahmen der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein im Juni 2021 einen Haftbefehl wegen der versuchten unerlaubten Einreise gegen den 24-Jährigen erlassen hat. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in der Türkei lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 59 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Heimreise fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf


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unter oben genannter Kontaktadresse.

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