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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf zieht Wochenend-Bilanz

Düsseldorf (ots)

Bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle verschiedener Flüge wurden am Wochenende durch die Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die Betroffenen insgesamt zu einer Geldstrafe von 1.519,10 Euro verurteilt, die bei der Bundespolizei beglichen wurden.

Ein 26-Jähriger wurde bei der Ausreisekontrolle nach Budapest kontrolliert. Dabei wurde der Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Kleve wegen Diebstahls festgestellt. Dem niederländischen Staatsangehörigen wird vorgeworfen am 27. April 2019 einen verschlossenen Bulli entwendet zu haben. Mithilfe von entstandenen Lichtbildern einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage konnte der Mann identifiziert werden. Er wurde dem Haftrichter vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.

Des Weiteren wurde bei der Einreisekontrolle aus Hurghada ein 33-Jähriger festgenommen, da er vom Amtsgericht Düsseldorf wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Deutsche wird beschuldigt im Februar 2017 in seinem Fahrzeug 18 Bubbles Kokain besessen zu haben. Da der Aufenthaltsort des Mannes seit über 12 Monaten unbekannt war, wurde der U-Haftbefehl erlassen. Nach seiner Festnahme der Düsseldorfer ebenfalls dem Haftrichter vorgeführt und in die JVA eingeliefert.

Ein 22-Jähriger wurde bei der Kontrolle aus Izmir festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Hanau den Mann zur Festnahme wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ausgeschrieben hatte. Der türkische Staatsangehörige konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.000,- Euro bei der Bundespolizei beglich.

Bei der Einreisekontrolle aus London wurde ein 32-Jähriger kontrolliert. Dabei wurde der Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München wegen Diebstahls festgestellt. Der rumänische Staatsangehörige konnte die Restfreiheitsstrafe von 20 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 473,50 Euro bei der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf einzahlte.

Ebenso viel Glück hatte ein 39-Jähriger, der von der Staatsanwaltschaft Kleve wegen des Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz verurteilt wurde. Bei der Ausreise seines Fluges nach Trabzon, wurde die Bundespolizei auf die Fahndung aufmerksam. Der türkische Staatsangehörige konnte die Geldstrafe in Höhe von 45,60 Euro begleichen. Dadurch konnte der Mann doch noch seinen Flug in die Türkei antreten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
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