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Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland

POL-WHV: Einbruchschutz in der dunklen Jahreszeit - Polizei und VKP geben Tipps zum Thema "Sicherheit rund ums Haus"

Wilhelmshaven (ots)

Wohnungseinbruch ist ein Phänomen, welches das Sicherheitsgefühl und das Wohlbefinden der Menschen nachhaltig beeinträchtigt. Den Betroffenen machen die Verletzung der Privatsphäre, das verloren gegangene Sicherheitsgefühl oder auch schwerwiegende psychische Folgen, die nach einem Einbruch auftreten können, häufig mehr zu schaffen als der rein materielle Schaden. Umso wichtiger ist es, dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Taten verhindert werden. Aus diesem Grund nimmt die Polizeiinspektion (PI) Wilhelmshaven/Friesland die Jahreszeit, in der das Einbruchrisiko erfahrungsgemäß steigt, erneut zum Anlass, um die Bürgerinnen und Bürger ab sofort umfangreich zu informieren. Diese Informationsoffensive erfolgt gemeinsam mit dem Verein zur Förderung kommunaler Prävention (VKP). Zum Thema Einbruchschutz werden fortan Hinweise zur Sicherung des Hauses und Verhaltenshinweise veröffentlicht. +++ Sicherung von Fenstern +++ "Übliche Fensterkonstruktionen bieten in der Regel keinen Schutz - meist werden sie vom Einbrecher mit einfachem Werkzeug aufgehebelt. Besonders gefährdet sind leicht erreichbare Fenster-, Terrassen- und Balkontüren", weiß Katja Reents, die Beauftragte für Kriminalprävention der Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland. +++ Worauf kommt es aber bei Fensterrahmen, Beschlägen und Verglasungen an? +++ In diesem Beitrag aber auch in einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Präventionsteam der Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland finden Sie die Antworten! Überprüfen Sie allerdings auch Ihr eigenes Verhalten und beachten Sie folgende Hinweise: Verschließen Sie die Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit. Vorsicht! Gekippte Fenster sind offene Fenster und von Einbrechern leicht zu öffnen. Rollläden sollten zur Nachtzeit - und keinesfalls tagsüber - geschlossen werden, damit sie nicht sofort Ihre Abwesenheit signalisieren. +++ Geprüfte einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren +++ Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren (Balkon- und Terrassentüren) nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse [RC] 2) einen guten Einbruchschutz. Diese Fenster werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Rahmen, Beschlag, Verglasung) keinen Schwachpunkt gibt. Es handelt sich damit um ein Fensterelement "aus einem Guss". +++ Kellerfenster +++ Handelt es sich bei den Kellerfenstern um "normale" Fensterkonstruktionen, z.B. in Souterrain-Wohnungen, empfiehlt es sich, diese wie Erdgeschossfenster zu sichern oder mit Gittern auszustatten.

+++ Nachrüstung +++ Der Einbruchschutz von Fenstern kann im Nachhinein immer noch deutlich verbessert werden. Einbruchhemmende Fensterbeschläge und abschließbarer Fenstergriff / aufschraubbare Zusatzschlösser: Einfache Fensterbeschläge haben keine einbruchhemmende Wirkung. Geprüfte einbruchhemmende Fensterbeschläge nach DIN 18104 in Verbindung mit abschließbaren Fenstergriffen erhöhen den Einbruchschutz. Bei Holz- oder Kunststofffenstern mit Einhand-Drehkippbeschlägen kann der vorhandene Beschlag vom Fachbetrieb häufig um Sicherheitselemente erweitert bzw. gegen einen einbruchhemmenden Beschlag ausgetauscht werden. Abschließbare Fenstergriffe allein reichen nicht aus, weil sie keinen Aufhebelschutz bieten. Ihre Anwendung ist nur in Verbindung mit einem einbruchhemmenden Fensterbeschlag sinnvoll. Ob Ihre Fenster für eine solche Nachrüstung geeignet sind, sollten Sie mit dem polizeilichen Präventionsteam bzw. dem Fachbetrieb besprechen. Eine Nachrüstung mit aufschraubbaren Zusatzsicherungen ist immer möglich. Wichtig ist auch hier eine fachgerechte Montage. Die Sicherung sollte mindestens an der Griff- und Bandseite erfolgen. Griffseitige Zusatzsicherungen müssen abschließbar sein. +++ Verglasungen +++ Übliche Isolierverglasungen haben keine einbruchhemmende Wirkung. Je nach Gefährdung können im Einzelfall einbruchhemmende Verbundsicherheitsgläser nach DIN EN 356 ab der Klasse P 4 A nachgerüstet werden. Ob dies möglich ist, klären Sie am besten in Rücksprache mit dem Präventionsteam bzw. dem Fachbetrieb. +++ Gitter +++ Fenster, vor allem häufig gekippte, wie z.B. WC-Fenster, können mit einem Fenstergitter gesichert werden. Wichtig sind die Stabilität des Gitters, die fachgerechte Befestigung und die Sicherung gegen Demontage. Durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Gitter nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse [RC] 2) erhält man einen guten Einbruchschutz. Die Gitterelemente werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion keinen Schwachpunkt gibt (z.B. Anbindung an das Mauerwerk). Falls geprüfte Gitter nicht in Frage kommen, genügt manchmal auch ein vom Schlosser gefertigtes Gitter, das nach folgenden Merkmalen gefertigt ist: +Mindestens 18 mm dicke Gitterstäbe +Abstand der Gitterstäbe maximal 12 cm +Berührungspunkte der Gitterstäbe verschweißt +massive Befestigung im Baukörper mit auf den Wandaufbau abgestimmten, nicht demontierbaren Befestigungsmitteln mehr als vier Befestigungspunkte Bei Kellerfenstern mit massiven Stahllochblenden müssen diese stabil im Mauerwerk verankert und gegen das Öffnen gesichert werden, z.B. mit einem Hangschloss oder durch eine Verschraubung der Rahmen. Andere mögliche Sicherungen sind feststehende Gitter, raumseitig montierte, abschließbare Fenstergitter oder vorgelegte Riegelstangen, z.B. aus Flachstahl. Auch Betongitter schützen vor Einbruch. In Kellerlichtschächten können Täter meist ungesehen "arbeiten". Betonierten Kellerlichtschächten sollte beim Neubau der Vorzug gegeben werden. Sie lassen sich mechanisch besonders gut sichern. Eine effektive Sicherungsart sind Rollenrostsicherungen. Eine gute einbruchhemmende Wirkung haben auch Elemente aus stahlarmierten Glasbetonbausteinen. Kommt dies nicht in Frage, sollten die Gitterroste wenigstens mit speziellen Abhebesicherungen (am besten an allen vier Ecken) gesichert werden. Die Sicherungen, idealerweise aus Flacheisen, sollten tief im Lichtschacht verankert sein. Bei Kunststofflichtschächten wird die Befestigung im Mauerwerk empfohlen, bei gut gesicherten Kellerlichtschächten kann auf eine Sicherung der Kellerfenster selbst verzichtet werden. +++ Ansprechpartner in der PI Wilhelmshaven/Friesland +++ In Wilhelmshaven steht ihnen Katja Reents, Beauftragte für Kriminalprävention, unter der Rufnummer 04421-942-108 als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Im Landkreis stehen weiterhin Anja Kienetz, Sachbearbeiterin Prävention beim Polizeikommissariat Jever unter der Rufnummer 04461-7449-181 sowie Eugen Schnettler, Sachbearbeiter Prävention beim Polizeikommissariat Varel unter der Rufnummer 04451-923-181 als Ansprechpartner zur Verfügung. Das Präventionsteam ist auch per E-Mail unter praevention@pi-whv.polizei.niedersachsen.de zu erreichen. Der Verein zur Förderung kommunaler Prävention in Wilhelmshaven e.V. ist unter der Telefonnummer 04421-7780942 oder unter info@vkp-whv.de zu erreichen. Die Geschäftsführerin des Vereins, Frau Marnie Menkens, steht Ihnen ebenfalls für Beratungen zur Verfügung.

Polizeilich empfohlene Hersteller und Fachbetriebe können bei allen aufgeführten Ansprechpartnern erfragt oder unter www.k-einbruch.de/herstellersuche bzw. www.k-einbruch.de/fachbetriebssuche gefunden werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
Mozartstraße 29
26382 Wilhelmshaven

Telefon: 04421 942-104
Außerhalb der Geschäftszeit der Pressestelle - 04421 942-216
E-Mail: pressestelle@pi-whv.polizei.niedersachsen.de
www.pd-ol.polizei-nds.de
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