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Polizeiinspektion Verden / Osterholz

POL-VER: Gemeinsame Pressemitteilung von Landkreis Verden und Polizeiinspektion Verden/Osterholz: Tanz in dem Mai - Gemeinsame Jugendschutzkontrollen

Landkreis Verden (ots)

Auf den beiden großen Veranstaltungen zum Tanz in den Mai in Fischerhude und Blender werden auch in diesem Jahr der Fachdienst "Jugend und Familie" des Landkreises Verden und die Polizeiinspektion Verden/Osterholz präsent sein, um die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes konsequent durchzusetzen. Damit folgen sie einem mittlerweile etablierten Konzept, das gemeinsam mit den Veranstaltern, der Security und Wirten der beiden großen Feste entwickelt wurde. Ziel ist es, unerlaubten oder gar exzessiven Alkoholkonsum bei Jugendlichen zu unterbinden. "Wenn uns dies gelingt, verhindern wir gleichzeitig Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die mit dem Alkoholtrinken häufig einhergehen", so der Leiter des Einsatz- und Streifendienstes in Achim, Jürgen Brüns, "Delikte wie Körperverletzungen, Sachbeschädigungen oder das Verunreinigen von öffentlichen Plätzen durch zerborstene Flaschen und durch Urinieren in der Öffentlichkeit haben wir schon in den Jahren zuvor eindämmen können. Daher werden wir an den Veranstaltungsorten in Fischerhude und Blender erneut dafür sorgen, dass es zu keinen negativen Auswüchsen kommen wird."

Die Regelungen im Einzelnen:

Auf beiden Festgeländen werden Jugendschutzkontrollen durchgeführt. Nicht altersgerechte mitgebrachte Alkoholika werden im Bedarfsfall sichergestellt bzw. einvernehmlich ausgekippt. "Bier, Sekt und Wein ab 16, alles andere ab 18 Jahren", so einfach ist die Regelung, so die Jugendschutzbeauftragte Heike Nodorp. Kann ein Jugendlicher sein Alter nicht nachweisen, so wird konsequent gehandelt und ausgekippt bzw. Kontakt mit den Eltern aufgenommen. So müssen auch angetrunkene Jugendliche damit rechnen, dass ihre Erziehungsberechtigten aufgefordert werden, sie abzuholen. Gegen Erwachsene, die den Jugendlichen verbotenen Alkohol verschafft haben, werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Security ist auch zur Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes beauftragt. Gleiches gilt für Tabakwaren aller Art, hierzu gehören auch E-Zigaretten und E-Shishas, egal ob mit oder ohne Nikotin - alles ist erst ab Volljährigkeit erlaubt.

Regelungen in Blender:

Hier gilt, dass Jugendliche ab 16 Jahren ohne schriftliche Erlaubnis bis 1 Uhr mitfeiern dürfen. Es wird kein Muttizettel akzeptiert. Es stehen Busse am 1 Uhr zur Verfügung. Die Straßenbeleuchtung im Umfeld der Veranstaltung bleibt über Nacht in Betrieb.

Regelungen in Fischerhude:

Ein Muttizettel ist hier erlaubt. Hier ist es wichtig, dass der Erziehungsbeauftragte nüchtern und ohne Einfluss von Drogen sein sollte. Die Straßenbeleuchtung im Umfeld der Veranstaltung bleibt über Nacht in Betrieb.

Rückfragen bitte an:

Landkreis Verden
Iris Heitkamp
Telefon: 04231/15-339

Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Helge Cassens
Telefon: 04231/806-104
www.polizei-verden-osterholz.de
www.twitter.com/Polizei_VER_OHZ

Original-Content von: Polizeiinspektion Verden / Osterholz, übermittelt durch news aktuell

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