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POL-SO: Polizei warnt vor sogenannten "Taschengeldtreffen" - Sexuelle Ausbeutung Minderjähriger im Internet

Kreis Soest (ots)

Die Polizei warnt vor dem Phänomen der sogenannten "Taschengeldtreffen" (TG-Treffen). Dabei handelt es sich nicht um harmlose Verabredungen, sondern um Formen sexueller Ausbeutung Minderjähriger, die sich zunehmend im digitalen Raum zeigen.

Bei diesen sogenannten "TG-Treffen" nehmen Erwachsene gezielt Kontakt zu Jugendlichen über soziale Netzwerke, Datingportale oder Messenger-Dienste auf. Sie bieten den Minderjährigen Geld oder Geschenke an, um im Gegenzug sexuelle Handlungen zu erhalten. Was für Kinder und Jugendliche mitunter als vermeintlich einfache Möglichkeit erscheint, Geld zu verdienen oder Anerkennung zu bekommen, ist tatsächlich eine Form der sexuellen Gewalt.

Solche Verabredungen sind strafbar und rechtlich als sexueller Missbrauch einzuordnen. Täterinnen und Täter nutzen häufig Codes wie "TG-T" (Taschengeldtreffen) oder "BMB" (Bitte mit Bild), um Angebote oder Gesuche zu verschleiern. Die Kommunikation erfolgt meist digital, häufig über verschlüsselte Messenger-Dienste.

Die Polizei warnt: Auch wenn Kinder oder Jugendliche den Eindruck haben, freiwillig zu handeln, handelt es sich rechtlich um sexuelle Ausbeutung. Solche Erfahrungen können gravierende psychische und physische Folgen nach sich ziehen.

Hinweise für Eltern und Bezugspersonen:

   - Sprechen Sie mit Ihrem Kind offen über Risiken im Internet, auch
     über Phänomene wie "TG-Treffen".
   - Fördern Sie eine vertrauensvolle Beziehung, damit sich Ihr Kind 
     jederzeit an Sie wenden kann.
   - Achten Sie auf Warnsignale wie Rückzug, Stimmungsschwankungen 
     oder plötzliche Veränderungen im Verhalten.
   - Suchen Sie bei Verdacht auf sexuelle Ausbeutung professionelle 
     Hilfe oder wenden Sie sich direkt an die Polizei.

Hinweise für Jugendliche:

   - Schätze die Realität richtig ein: "TG-Treffen" sind keine 
     harmlose Verabredung, sondern eine Form sexueller Ausbeutung - 
     auch wenn sie zunächst freiwillig erscheinen.
   - Wenn du betroffen oder unsicher bist, sprich mit einer Person, 
     der du vertraust. Es gibt keinen Grund, sich zu schämen.
   - Du kannst dich jederzeit an die Polizei oder an eine 
     Beratungsstelle wenden, zum Beispiel über das Opferschutzportal 
     NRW (www.opferschutzportal.nrw [opferschutzportal.nrw]).

Rückfragenvermerk für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde Soest
Pressestelle Polizei Soest
Marco Baffa-Scinelli
Telefon: 02921 - 9100 5310
E-Mail: poea.soest@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/soest

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Soest, übermittelt durch news aktuell

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