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Bundespolizeidirektion München

Bundespolizeidirektion München: Taxifahrt endet mit Zurückweisung am Walserberg

Freilassing (ots)

Ein Taxifahrer versuchte am 8. September 2026 kurz nach Mitternacht zwei Personen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente über die deutsch-österreichische Grenze in das Bundesgebiet zu befördern. Eine Fahrt, welche durch Beamte der Bundespolizei am Walserberg gestoppt werden konnte.

In den frühen Morgenstunden am 8. September fuhr der 31-jährige somalische Staatsangehörige ein Taxi mit zwei türkischen Insassen aus Österreich kommend in Richtung Bundesrepublik. Das Ziel der Insassen war Rosenheim. Vor Fahrtantritt ließ der Taxifahrer sich die mitgeführten Dokumente der türkischen Staatsangehörigen vorzeigen. Die Überprüfung seitens des Taxifahrers war offensichtlich nicht gründlich genug. Die Fahrt für 250 EUR endete auf der BAB8 gegen 00:45 Uhr am Walserberg als Beamte der Bundespolizei das Taxi einer grenzpolizeilichen Kontrolle zuführten.

Hierbei konnte zwar der Taxifahrer alle zur Einreise erforderlichen Dokumente vorlegen, die Mitfahrer allerdings nicht. Der 32-jährige türkische Staatsangehörige konnte lediglich einen türkischen Reisepass vorlegen. Der andere Insasse, ein 41-jähriger türkischer Staatsangehöriger, händigte zur Kontrolle einen türkischen Reisepass sowie eine deutsche Duldung aus. Türkische Staatsangehörige sind aufenthaltstitelpflichtig. Da eine deutsche Duldung nach erfolgter Ausreise aus dem Bundesgebiet erlischt und nicht zu Wiedereinreise berechtigt, konnten weder der 32-jährige, noch der 41- jährige einen gültigen Aufenthaltstitel oder aber ein gültiges Schengenvisum zur Einreise in das Bundesgebiet vorlegen. Somit besteht der Verdacht, dass sich die beiden türkischen Staatsangehörigen der versuchten unerlaubten Einreise gem. Aufenthaltsgesetz strafbar gemacht haben.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 32-Jährige nach Österreich und der 41-Jährige über den Flughafen München in die Türkei zurückgewiesen. Da der Taxifahrer gleich zwei Personen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente in das Bundesgebiet verbringen wollte, besteht gegen ihn der Verdacht der versuchten Schleusung von Ausländern gem. Aufenthaltsgesetz. Der somalische Staatsangehörige wurde auf freien Fuß belassen.

Rückfragen bitte an:

Adina Heider
Telefon: 08654 7706-106
E-Mail: bpoli.freilassing.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


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