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Bundespolizeidirektion München: Bundespolizeidirektion München erlässt erneut temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an sechs bayerischen Bahnhöfen

Bundespolizeidirektion München: Bundespolizeidirektion München erlässt erneut temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an sechs bayerischen Bahnhöfen
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München (ots)

Für den Zeitraum ab 27. März 2026, 15:00 Uhr bis zum 29. März 2026, 
03:00 Uhr erlässt die Bundespolizei Allgemeinverfügungen für die 
Hauptbahnhöfe Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg 
und Würzburg. Dadurch wird dort das Mitführen von gefährlichen 
Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und 
Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten. 
 
Die Allgemeinverfügungen werden aufgrund regionaler Begebenheiten 
erlassen, um die Sicherheit des Reiseverkehrs zu erhöhen. 
 
Das Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände gilt von 
Freitag, 27. März 2026, 15:00 Uhr bis zum Sonntag, 29. März 2026, 
03:00 Uhr an folgenden Orten: 
 
- Aschaffenburg Hauptbahnhof, 
- Augsburg Hauptbahnhof, 
- München Hauptbahnhof, 
- Nürnberg Hauptbahnhof, 
- Regensburg Hauptbahnhof und 
- Würzburg Hauptbahnhof. 
 
Die Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen umfassen alle 
Gebäudeteile der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte einschließlich der 
Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich 
zugänglicher Ebenen.   
 
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände im 
oben genannten Zeitraum untersagt. Dadurch soll die Begehung von 
Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende, Sicherheitspersonal und 
Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden.   
Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des 
Verbotes. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die 
Gegenstände sichergestellt und - unabhängig von einem möglichen 
Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz - ein
Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein 
Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.   
 
Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den 
Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Homepage der 
Bundespolizei veröffentlicht:  
www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung 
 
In den Geltungsbereichen werden Plakaten ausgehängt, die auf das 
Mitführverbot und die Allgemeinverfügung hinweisen. 
 
Ergänzend informiert die Bundespolizei: 

- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt 
waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. 
bedarf einer behördlichen Erlaubnis (zum Beispiel Kleiner 
Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen). 
- Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, 
bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit. Sie können die 
eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und
zu Schadensvergrößerung führen. 
- Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft 
deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer 
Beruhigung der Situation beitragen könnten. 
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter 
und wer Opfer ist. 
- Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den 
angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden. 
- Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen 
Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle 
Folgen haben.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Bundespolizeidirektion München
Telefon: 089 12149-1019 | Fax: -1199
E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de
X: @bpol_by
~

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

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