Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen in Bayern - Feststellungen der Bundespolizeidirektion München (Stand 28. Februar 2026)
Ein Dokument
München (ots)
Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Feststellungen getroffen:
I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen
Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis Februar 2026 zu den unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage entnommen werden.
In den Jahren 2024 und 2025 wurden von der BPOLD München in Bayern 10.512 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und Landweg).
II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 28. Februar 2026 (einschließlich) getroffen:
- 18.016 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 14.058 / davon CZE:
3.958) - 11.473 (davon AUT: 10.410 / davon CZE: 1.063) Personen wurden
unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen
Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben, - 647 (davon AUT: 578 / davon CZE: 69) Personen besaßen eine
Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der
Einreise gehindert, - 920 (davon AUT: 855 / davon CZE: 65) Schleuser wurden vorläufig
festgenommen, - als Beifang konnten 3.772 (davon AUT: 3.032 / davon CZE: 740)
offene Haftbefehle vollstreckt sowie - 261 (davon AUT: 201 / davon CZE: 60) Personen aus dem links-,
rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen
Spektrum festgestellt werden.III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im Zeitraum bis 28. Februar 2026 (einschließlich)
Unerlaubte Einreisen: 9.643
davon AUT: 7.343
davon CZE: 2.300Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 6.544 davon AUT: 5.878 davon CZE: 666
Davon § 18 (2) AsylG: 412
davon AUT: 400
davon CZE: 12Vulnerable Gruppen: 36
davon AUT: 35 davon CZE: 1
Wiedereinreisesperren: 338
davon AUT: 295
davon CZE: 43Schleuser: 508
davon AUT: 476
davon CZE: 32Haftbefehle: 2.252
davon AUT: 1.806
davon CZE: 446PMK-Treffer: 169
davon AUT: 128
davon CZE: 41Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.
Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Dezember 2025; diese können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern. Die Daten für den Monat Februar 2026 basieren auf einem Sondermeldedienst.
Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link: http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6229209
Symbolfotos "Grenzkontrolle". Die Bilder sind für redaktionelle Zwecke freigegeben; Quelle: Bundespolizei.
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