Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Arbeitsreiches Wochenende bei der Bundespolizeiinspektion Freilassing
Freilassing (ots)
Freilassing - Am vergangenen Wochenende (23. - 25. Januar) stellte die Bundespolizei Freilassing einige Verstöße gegen die Rechtsordnung fest, erzielte mehr als 75 Fahndungstreffer und vollstreckte 13 Haftbefehle.
Am Freitag (23. Januar) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Bahnhof Freilassing in einem Einreisezug einen 18-jährigen türkischen Staatsangehörigen sowie eine 43-jährige türkische Staatsangehörige. Beide Personen wiesen sich mit einem türkischen Reisepass sowie einem bulgarischen Visum für den Kurzaufenthalt aus und legten jeweils einen Saisonarbeitsvertrag vor. Aufgrund widersprüchlicher Angaben zum Ziel und Zweck der Reise wurden beide zur Dienststelle der Bundespolizeiinspektion Freilassing verbracht, um eine eingehendere Einreisekontrolle durchzuführen. Im Zuge der weiteren Überprüfung stellte sich heraus, dass die Personen nicht beabsichtigen nach Bulgarien weiterzureisen, sondern von Beginn an eine Erwerbstätigkeit in Deutschland anstrebten. Die vorgelegten Arbeitsverträge erwiesen sich zudem als gefälscht. In der Folge erließ die Bundespolizei gegen beide Personen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Dauer von vier Jahren. Zudem wurden sie wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise, des Erschleichens eines Visums und dessen Nutzung sowie der Urkundenfälschung angezeigt. Beide Personen wurden noch am selben Tag nach Österreich zurückgewiesen.
Im Rahmen einer Einreisekontrolle eines Reisbusses im Bereich Mühldorf überprüften Einsatzkräfte in den frühen Morgenstunden des Samstages (24. Januar) einen 55-jährigen rumänischen Staatsangehörigen. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Da der Betroffene die geforderte Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro nicht begleichen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt verbracht. Dort muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verbüßen.
Am selben Tag stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei an der Kontrollstelle auf der A8 mehrere Fahndungstreffer fest. Bei der Einreisekontrolle eines 21-jährigen rumänischen Staatsangehörigen ergab die fahndungsmäßige Überprüfung unter anderem einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm wegen Erschleichens von Leistungen sowie eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung aufgrund des Erschleichens von Leistungen der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Da der Mann die festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 300 Euro nicht begleichen konnte, wurde auch er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Ein vergleichbarer Sachverhalt ergab sich bei der Kontrolle eines 51-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen, der als Insasse eines Reisebusses an der Kontrollstelle auf der A8 überprüft wurde. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Erschleichens von Leistungen vor. Mangels Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro wurde der Mann ebenfalls in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Ebenfalls am Samstag wurde an gleicher Stelle eine junge polnische Frau einer Einreisekontrolle unterzogen. Die Frau wies sich bei der Kontrolle mit dem Foto einer offensichtlich gefälschten polnischen Identitätskarte aus. Da ihre Personalien vor Ort nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnten, wurde sie zur Dienststelle in Freilassing gebracht. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass es sich um eine minderjährige Person handelte, die von ihren Eltern als vermisst gemeldet worden war. Die Jugendliche steht im Verdacht der Fälschung beweiserheblicher Daten zur Täuschung im Rechtsverkehr. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde sie noch am selben Tag an ihren Vater übergeben.
An der B21 stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Sonntag (25. Januar) im Rahmen einer grenzpolizeilichen Einreisekontrolle bei der fahndungsmäßigen Überprüfung eines 44-jährigen slowakischen Staatsangehörigen einen Strafvollstreckungshaftbefehl wegen räuberischer Erpressung fest. Aus einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren waren noch 621 Tage zu vollstrecken. Zudem bestand gegen den Mann ein bis Oktober 2030 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot. Der Mann war bereits im Jahr 2020 abgeschoben worden, nachdem er einen Teil seiner Haftstrafe verbüßt hatte. Nach der erneuten Feststellung wurde der Verurteilte noch am selben Tag in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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