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Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei Waidhaus verweigert sechs Personen die Einreise

Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei Waidhaus verweigert sechs Personen die Einreise
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Waidhaus (ots)

Waidhaus - Bei Grenzkontrollen auf der A6 haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am vergangenen Wochenende (23. bis 25. Januar) insgesamt sechs Personen die Einreise nach Deutschland verweigert. In allen Fällen lagen Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen vor. Die Einsatzkräfte wiesen die Betroffenen zurück oder leiteten aufenthaltsbeendende Maßnahmen ein.

Einreise trotz Einreiseverbots

Am Freitagabend kontrollierten Bundespolizisten einen Reisebus mit moldauischer Zulassung. Dabei stellten sie bei einem 25-jährigen Moldauer einen Fahndungstreffer fest. Gegen den Mann bestand seit April 2025 ein nationales Einreise- und Aufenthaltsverbot der Ausländerbehörde Mainz-Bingen. Die Behörde hatte seine Ausweisung angeordnet, da er zuvor ohne Anmeldung und ohne Arbeitserlaubnis einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgegangen war. Die Beamten verweigerten ihm die Einreise und wiesen ihn nach Tschechien zurück. Zudem verlängerte die Bundespolizei das bestehende Einreiseverbot bis zum Jahr 2028.

Massive Überschreitung der Aufenthaltsdauer

Eine massive Überschreitung der Aufenthaltsdauer stellten die Bundespolizisten am Samstag bei einem 36-jährigem Kolumbianer fest. Der Mann hatte die visafreie Kurzaufenthaltsdauer von 90 Tagen um 398 Tage überschritten. Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten zudem eine polnische Identifikationsnummer, die üblicherweise auf einen längeren Aufenthalt im Schengenraum hindeutet. Die Bundespolizei verweigerte dem Mann die Einreise und wies ihn noch am selben Tag in die Tschechische Republik zurück.

Unerlaubte Einreise ohne Pass und Visum

Ebenfalls am Samstag übergab der Zoll eine 51-jährige Frau mit moldauischer und türkischer Staatsangehörigkeit an die Bundespolizei Waidhaus. Die Frau wollte nach eigenen Angaben von den Niederlanden in die Republik Moldau reisen. Bei der Kontrolle besaß sie weder einen gültigen Pass noch ein Visum. Bei der Durchsuchung auf der Dienststelle fanden die Beamten eine moldauische sowie eine türkische Identitätskarte. Aufgrund der unerlaubten Einreise und des illegalen Aufenthalts veranlasste die Bundespolizei noch am gleichen Tag die Abschiebung über den Flughafen Nürnberg nach Chişinău (Rumänien).

Fehlender Aufenthaltsstatus

In einem Fernreisebus auf der Linie Prag-Mailand geriet ein 30-jähriger Ukrainer am Sonntagmittag in den Fokus der Bundespolizeibeamten. Der Mann konnte lediglich einen gültigen ukrainischen Reisepass vorlegen. Ein Einreisestempel, ein Aufenthaltstitel oder ein Visum fehlten. Rücksprachen mit den tschechischen Behörden ergaben, dass sein vorübergehender Schutzstatus in Tschechien bereits im Dezember 2025 abgelaufen war. Die Beamten verweigerten ihm die Einreise und wiesen ihn nach Tschechien zurück.

Versuchte unerlaubte Einreise

Am Sonntagabend stoppten die Einsatzkräfte einen Fernreisebus auf der Route Prag-Karlsruhe. Ein 32-jähriger georgischer Staatsangehöriger wies sich mit einem gültigen Reisepass aus. Einen Aufenthaltstitel oder ein Visum konnte er nicht vorlegen. Die Bundespolizei verweigerte ihm die Einreise und wies ihn nach Tschechien zurück.

Wiederholte unerlaubte Einreise

Ebenfalls auf der Linie Prag-Karlsruhe kontrollierten Bundespolizisten eine 70-jährige venezolanische Staatsangehörige. Sie verfügte über einen gültigen Reisepass und hielt sich bereits seit Februar 2024im Schengenraum auf. Einen Aufenthaltstitel oder ein Visum besaß sie nicht. Die Frau war bereits mehrfach wegen unerlaubter Einreisen nach Deutschland polizeilich aufgefallen, zuletzt am 20., 22. und 25. Januar in Kiefersfelden und Rosenheim. Die Bundespolizei verweigerte ihr erneut die Einreise und schickt sie dieses Mal in ihr Heimatland zurück. Der Rückflug über Frankfurt, Amsterdam nach Kolumbien und danach nach Venezuela, ist noch für heute geplant.

Rückfragen bitte an:

Tobias Pfeiffer
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Bundespolizeiinspektion Waidhaus | Pressestelle
Vohenstraußer Straße 14 | 92726 Waidhaus

Telefon: 09652 8206-106 | Fax: 09652 8206-49
E-Mail: tobias.pfeiffer@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.wai.oeffentlichkeitsarbeit@polizei.bund.de


Der Zuständigkeitsbereich der Inspektion umfasst die Landkreise
Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth sowie die kreisfreie Stadt
Weiden und wird charakterisiert durch zahlreiche Hauptverkehrsadern.
Zu den Kernaufgaben der Inspektion gehören die Binnengrenzfahndung
und die Gewährleistung der Sicherheit von Bahnreisenden.
Auf der Grundlage des Schengener Grenzkodex bekämpfen die Waidhauser
Bundespolizisten grenzüberschreitende Kriminalität in enger
Zusammenarbeit mit der bayerischen und tschechischen Polizei sowie
dem Zoll.
Im bahnpolizeilichen Aufgabenspektrum setzt die BPOLI Waidhaus einen
Schwerpunkt bei der Kriminalprävention und der Gefahrenvorsorge.

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