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Bundespolizeidirektion München

Bundespolizeidirektion München: Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen ab 28. November in Münchner Bahnhöfen
Flaschen im Jutebeutel zerschellen am Treppengeländer
Angriffe gegen Beamte

Bundespolizeidirektion München: Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen ab 28. November in Münchner Bahnhöfen / Flaschen im Jutebeutel zerschellen am Treppengeländer / Angriffe gegen Beamte
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München (ots)

* Mitführverbot / Allgemeinverfügung

Die Bundespolizeidirektion München ordnete für acht bayerische Bahnhöfe sowie zwei S-Bahnhaltepunkte in München temporäre Mitführverbote (ab Samstag, 28.11.2025, 6 Uhr bis Sonntag, 04.01.26, 24:00 Uhr) für Waffen und gefährliche Gegenstände an.

In München sind davon der Haupt-, Ost- wie Pasinger Bahnhof sowie die S-Bahnhaltepunkt Hauptbahnhof, Marienplatz und Karlsplatz (Stachus) betroffen.

Dadurch sollen die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende, Bahnhofsmitarbeitende und Polizei- wie Sicherheitskräfte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden. Bei Verstößen kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

Bestimmungen wie Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht (www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung). Zudem wird durch Plakate und Presseaussendungen darauf hingewiesen.

Ergänzende Hinweise:

Mitführen bedeutet: jederzeitiger unmittelbarerer Zugriff - egal ob am Körper, in Kleidungsstücken, einer Tasche oder einem Rucksack befindlich.

Warum in diesem Zeitraum - Warum München? Die Auswertung polizeilicher Statistiken hat ergeben, dass insbesondere der Genuss alkoholischer Getränke in diesem Zeitraum Gewalttaten hervorbringt. Mitgeführte Waffen und gefährliche Gegenstände steigern die Gewaltbegehung, wie auch die Intensität. Dies kann zu erheblichen Verletzungen bei Angegriffenen führen.

Die Kontrollen erfolgen anlassbezogen und stichprobenhaft. Das Verbot gilt grundsätzlich für jede und jeden Reisenden. Die Beamten werden stets eine Einzelfallprüfung vornehmen. Dabei spielen glaubhaft dargebrachte Beweggründe, der Alkoholisierungsgrad oder Gemütszustand aber auch polizeiliche Erkenntnisse zum Gegenüber eine gewichtige Rolle.

Was passiert bei Verstößen? Bei Verstößen wird, sofern nicht andere gesetzliche Verstöße (wie z.B. gegen das Waffengesetz) festgestellt werden, ein Zwangsgeld angedroht und im Wiederholungsfall im Geltungszeitraum verhängt. Die Höhe wird dem Einzelfall angemessen individuell bestimmt und beträgt i.d.R. etwa 200 Euro; kann jedoch auch höher (bis 25.000 Euro) festgesetzt werden. Zudem werden Gegenstände sichergestellt, die erst nach Ablauf der Allgemeinverfügung, und sofern es sich nicht Einziehungs- oder Verfallsgegenstände handelt, zurückgegeben.

** Ostbahnhof:

Gegen 03:20 Uhr (25. November) beobachteten Beamte des Bundespolizei-Reviers im Münchner Ostbahnhof auf einem Bildschirm Szenen einer körperlichen Auseinandersetzung zweier Männer.

Nach ersten Ermittlungen griff ein 33-jähriger Eritreer - aus noch unbekannten Gründen - einen 53-jährigen Landsmann an. Dabei schlug der Jüngere aus Grasbrunn mit einem Jutesack zu. Wie sich herausstellte, traf er damit aber zunächst ein Treppengeländer, worauf mehrere im Behältnis befindliche Glasflaschen zerbrachen. Erst danach traf er sein Gegenüber mit dem Jutebeutel am Kopf. Der Ältere aus Sendling hatte keine sichtbaren Verletzungen erlitten, benötigte nach eigenem Bekunden keine ärztliche Versorgung.

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen, die beim 33-Jährigen einen Atemalkohol-Promillegehalt von 1,94 sowie einen positiven Drogen-Schnelltest auf Kokain zu Tage förderten, wurde der erstmals 2015 ins Bundesgebiet Eingereiste - nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I - zwecks Haftprüfung wegen gefährlicher Körperverletzung der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München zugeführt.

*** Hauptbahnhof:

Zu zwei Widerständen gegen Vollstreckungsbeamten, inklusive Bedrohungen und Beleidigungen, kam es am Dienstag (25. November) im Hauptbahnhof München.

Gegen 21 Uhr fiel einer Präsenzstreife im Zwischengeschoss ein 36-jähriger Deutscher aus Milbertshofen mit aggressivem Verhalten auf. Bei der anschließenden Kontrolle griff der mit 1,56 Promille Alkoholisierte Beamte tätlich an. Zudem bedrohte und beleidigte er Bundespolizisten.

Ebenfalls im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofes München war gegen 23.15 Uhr ein anderer 36-jähriger Deutscher aufgefallen. Er lag am Boden als eine Präsenzstreife der Bundespolizei ihn "weckte". Unvermittelt versuchte der mit 2,08 Promille Alkoholisierte einem Beamten ins Gesicht zu schlagen und ihm zudem einen Kopfstoß zu verpassen. Bei den weiteren polizeilichen Maßnahmen klagte der Untergiesinger, der bereits mehrfach wegen diverser Delikte polizeilich in Erscheinung getreten war, über Atemprobleme und Schmerzen, weswegen er vom Rettungsdienst in eine Münchner Klinik verbracht wurde. In beiden Fällen ordnete die Staatsanwaltschaft München I an, die Straftäter auf freien Fuß zu belassen.

Das anhängende Symbolbild sowie das Bild des Geltungszeitraumes der Allgemeinverfügung können zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Denisstraße 1 - 80335 München
Telefon: 089 515 550 1102
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.

Sie finden unsere Wache und unseren Dienstsitz für die
nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst in der Denisstraße
1, rund 500m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Das Revier befindet
sich im Ostbahnhof. Zudem gibt es Diensträume am Hauptbahnhof, in
Pasing und Freising. Weitere Informationen erhalten Sie über oben
genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de sowie unter
www.x.com/bpol_by .

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