Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Bundespolizeidirektion München mehr verpassen.

Bundespolizeidirektion München

Bundespolizeidirektion München: Widerstand und Körperverletzung - Maskentragepflicht im Öffentlichen Personenverkehr

Bundespolizeidirektion München: Widerstand und Körperverletzung - Maskentragepflicht im Öffentlichen Personenverkehr
  • Bild-Infos
  • Download

München (ots)

Am Freitag (24. April) leistete ein 44-Jähriger, der zuvor Reisende am Hauptbahnhof bepöbelt hatte, Beamten der Bundespolizei Widerstand und beleidigte sie. In einem Ladengeschäft im Hauptbahnhof gerieten eine 20- und ein 22-Jähriger sich nicht nur sprichwörtlich in die Haare.

Gegen 22:45 Uhr wurde die Bundespolizei von der Deutsche Bahn Sicherheit informiert, dass am Ausgang Bayerstraße des Hauptbahnhofes München ein Betrunkener lautstark herumbrüllt. Als eine Streife die Identität des 44-jährigen Deutschen feststellte, beruhigte sich der Mann um wenig später, als ihm ein Platzverweis erteilt wurde, der aufgrund seiner Weigerung ihm nachzukommen, mit Zwang durchgesetzt werden sollte, den Beamten Widerstand zu leisten. Als er am Boden fixiert wurde, versuchte der 44-Jährige einem Beamten in den Oberschenkel zu beißen. Gegen mindestens einen weiteren Beamten versuchte er zu treten. Aufgrund seiner Aggressivität und weil er sich weiterhin heftig wehrte, wurde der Mann aus Berg am Laim in gefesseltem Zustand auf die Dienststelle am Gleis 26 getragen. Aufgrund starker Alkoholisierung konnte kein Atemalkoholgehalt ermittelt werden. Da er deswegen auch nicht gewahrsamsfähig war, wurde er vom Rettungsdienst in ein Münchner Krankenhaus verbracht. Während der polizeilichen Maßnahmen wurden Beamte beleidigt und bedroht, jedoch keiner verletzt. Gegen den 44-Jährigen wird von der Bundespolizei wegen Widerstands und Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung und Bedrohung ermittelt.

Ein Mitarbeiter eines Geschäftes im Untergeschoss des Hauptbahnhofes in München informierte die Bundespolizei über eine Rangelei zweier Personen im Laden. Ermittlungen ergaben, dass sich ein 22-Jähriger aus Sierra Leone und eine 20-jährige Italienerin gegen 23:15 Uhr im Geschäft aufhielten, als die Frau aus Mering, Lkr. Aichach-Friedberg - ohne bekanntgewordenen Grund, den Mann in die Hand gebissen haben soll. Daraufhin soll der Mann der Italienerin zunächst ins Gesicht geschlagen haben und sie anschließend an den Haaren gezogen haben, ehe diese sich ihrerseits mit Schlägen revanchierte. Die Italienerin wurde nach Identitätsfeststellung vor Ort entlassen, der mit 2,04 Promille alkoholisierte Afrikaner mit auf die Dienststelle genommen. Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen wechselseitiger Körperverletzung aufgenommen. Der Mann aus Sierra Leona hatte, vermutlich vom Biss der Frau, leichte Hautabschürfungen an der Hand, für die allerdings keine ärztliche Versorgung notwendig war. Der 22-Jährige aus Eching, Lkr. Freising, reiste am 24.04.2015 erstmalig in das Bundesgebiet ein und ist seit dem 22.08.2019 im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Er konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Dienststelle wieder verlassen.

Die Bundespolizeiinspektion München weist auf die ab Montag, 27.04.2020, bestehende Pflicht hin, bei der Nutzung des ÖPNV (in Zügen und S-Bahnen) und den hierzu gehörenden Einrichtungen - wie Bahnhöfen und Haltepunkten - eine Schutzmaske oder eine andere geeignete Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Diese sogenannte Maskenpflicht besteht auch in allen Geschäften in Bahnhöfen.

Wenn von den einzelnen Fahrgästen bzw. Bahnhofsbesuchern kein geeigneter Schutz getragen wird, bedeutet dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet werden kann. Die Tragepflicht besteht für alle Personen ab dem 6. Geburtstag. Die Einführung der Schutzmaskenpflicht entbindet ausdrücklich nicht von der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter, der weiter unbedingt beachtet werden muss. Dazu sind die aktuellen Regelungen zur Ausgangsbeschränkung auch weiterhin einzuhalten. Die Beachtung dieser neuen Verpflichtung trägt ganz wesentlich zum eigenen und zum Schutz anderer bei und ist ein sehr wichtiger Baustein, um die weitere Verbreitung des Coronavirus wirksam einzudämmen.

Rückfragen bitte an:

Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Telefon: 089 515 550 215
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der
räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im
Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 111 zu
erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell