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Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen

POL-LG: ++ Herbstgefahren im Straßenverkehr ++ "Bei Nebel Fuß vom Gas!" ++ "Eile tötet!" ++ Abstand halten ++ rutschige Straßen, "Bauernglatteis" & Wildwechsel ++ ... die Polizei gibt Hinweise

Lüneburg (ots)

++ Herbstgefahren im Straßenverkehr ++ "Bei Nebel Fuß vom Gas!" ++ "Eile tötet!" ++ Abstand halten ++ rutschige Straßen, "Bauernglatteis" & Wildwechsel ++ ... die Polizei gibt Hinweise zum Verkehrsverhalten mit Beginn des Herbstes ++

Lüneburg/Lüchow-D./Uelzen - Region Nordost Niedersachsen

"Ab dem Herbst sollte ein besonderer Fokus auf die eigene Sichtbarkeit sowie einen wahrscheinlich längeren Bremsweg gelegt werden.", so der Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-D./Uelzen, Martin Schwanitz und gibt Hinweise & Tipps zu den herbstlichen Gefahren im Straßenverkehr.

Geringere Temperaturen können für überfrierende Nässe sorgen. Für Glätte sorgt auch das Herbstlaub und Fahrbahnverschmutzungen durch landwirtschaftlichen Verkehr ("Bauernglatteis"). Bei geringeren Temperaturen vertrauen die meisten Autofahrer auf gute Winterreifen, die dann bessere Haftungseigenschaften besitzen. Kürzer werdende Tage und auftretender Nebel schränken die Sichtverhältnisse ein.

Die Gefahren können insbesondere durch geringere Geschwindigkeiten und größere Abstände kompensiert werden!

Schlechtere Sicht:

Fußgänger und Radfahrer sollten gut sichtbar gekleidet sein. Helle Kleidung, reflektierende Flächen und Streifen helfen erkannt zu werden. Auch reflektierende Schulranzen helfen dem Autofahrer, Kinder rechtzeitiger zu erkennen. Die DIN 58124 bei Schulranzen erfüllt bestimmte Reflexionseigenschaften. Eltern sollten die Fahrräder ihrer Kinder kontrollieren. Funktioniert die Beleuchtung? Sind alle Reflektoren vorhanden? Hier hilft unsere Checkliste weiter. Nach unserer Erfahrung sind bei Fahrrädern Nabendynamos mit fest verbauter Beleuchtung sorgenfreier, als Batterie-Stecklichter. Bei Batterie-Stecklichtern muss auf ausreichend geladene Batterien geachtet werden. Wegen des Diebstahl-Risikos werden diese außerdem oft ab- und wieder angebaut, was zur Folge hat, dass sie oft falsch angebracht sind und entgegenkommenden Verkehr blenden können. Wenn Batterie-Lichter verwendet werden, dann müssen diese auch zugelassen sein. Dies erkennt man an folgendem Prüfzeichen: Wellensymbol, gefolgt vom Buchstaben "K" gefolgt von einer Ziffernfolge. Billigen Batterielichtern aus dem Internet fehlt es oft an diesem Prüfzeichen und somit an der Zulassung, das heißt sie sind bei Fahrrädern nicht erlaubt. Ein blinkendes Fahrradlicht ist nicht erlaubt!

Eltern sollte bewusst sein, dass im Fahrradhandel gekaufte Kinder- oder Jugendräder nicht per se verkehrssicher sind. Oft fehlt es am geforderten roten Rückstrahler (Reflektor) der Kategorie "Z" sowie einer Beleuchtung. Auch der nach vorn wirkende weiße Rückstrahler ist nicht immer verbaut.

Rücklichter und rückwärtiger roter Reflektor müssen so angebracht werden, dass sie nicht verdeckt sind, um wirken zu können.

Auch viele erwachsene Fahrradfahrer tragen mittlerweile selbstverständlich einen Fahrradhelm und reflektierende Kleidung bzw. Warnwesten.

Wildwechsel

Nachts und bei Dämmerung kommt es vermehrt zu Wildwechsel, denn das Wild will bei der Futtersuche Fressfeinde meiden. Dies sollte bei der Fahrt auf der Landstraße beachtet werden. Die Morgen- oder Abenddämmerung fällt jetzt in den Berufsverkehr. Unfallwahrscheinlichkeiten steigen. Geringere Geschwindigkeiten helfen den Anhalteweg zu verringern und so eine Kollision mit Wild zu verhindern. Auch bei einer nicht vermeidbaren Kollision mit Wild helfen geringere Geschwindigkeiten Verletzungswahrscheinlichkeiten und Schäden am Fahrzeug zu reduzieren. Die Behörden warnen mit Schildern "Wildwechsel" vor besonders betroffene Streckenabschnitte. Den Straßenrand kann man nur im Blick behalten, wenn man aufmerksam fährt und nicht im Fahrzeug abgelenkt ist! Quert ein Tier die Fahrbahn, können weitere Tiere folgen.

Beim Sichten von Wildwechsel gilt:

1.	... Abblenden und Hupen.
2.	... unter Beachtung des Nachfolgeverkehrs kontrolliert abbremsen
3.	... ein Ausweichen birgt die Gefahr der Kollision mit dem Gegenverkehr und des Abkommens von der Fahrbahn (Schleudern, evtl. Baumunfall) Im Zweifel Kollision mit dem Tier zulassen
4.	Bei Unfall: Warnweste anziehen, Warnblinker anschalten, Unfallstelle mit Warndreieck absi-chern, Folgeunfälle durch Auffahren müssen unbedingt vermieden werden

E-Scooter

Eine gute Sichtbarkeit wie das Tragen einer Warnweste würde deren Sicherheit sehr gut stehen. Helmtragen auf dem E-Scooter liegt voll im Trend und schützt nebenbei den Kopf. Natürlich ist es nicht zu empfehlen bei Glätte einen E-Scooter zu nutzen.

Bei Nebel

Faustformel: Sichtweite ist gleich Fahrgeschwindigkeit. Nebelschlussleuchten dürfen in Deutschland nur benutzt werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 m beträgt. Als Anhaltspunkt: der Abstand von Leitpfosten in Deutschland beträgt auf Landstraßen 50 Metern.

Fahrbahnglätte kann durch überfrierende Nässe, Morgen- oder Abendtau, und durch Verschmutzungen der Fahrbahn auftreten. Die Bauernglätte entsteht durch landwirtschaftliche Fahrzeuge. Die grobstolligen Reifen hinterlassen beim Fahren von Ackerflächen auf Straße Erd- oder Lehmklumpen. Dies führt zu einer rutschigen Oberfläche.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind durch Verschmutzungen schlechter zu erkennen. Traktoren ziehen teilweise zwei Anhänger. Das Queren der Straße durch diese Fahrzeuge und das Überholen dieser Fahrzeuge dauert länger.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
Pressestelle
Kai Richter
Telefon: 04131/8306-2324 o. Mobil 01520 9348855
E-Mail: pressestelle@pi-lg.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-lg.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_luen
eburg_luechow_dannenberg_uelzen/pressestelle/pressestelle-der-polizei
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