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Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen

POL-LG: ++ Besserer Schutz für Polizisten und Unbeteiligte: Polizei in der Region Nord-Ost-Niedersachsen setzt auf den Einsatz von Bodycams ++ Einsatz- und Streifendienste in Lüneburg, Lüchow und Uelzen ...

POL-LG: ++ Besserer Schutz für Polizisten und Unbeteiligte: Polizei in der Region Nord-Ost-Niedersachsen setzt auf den Einsatz von Bodycams ++ Einsatz- und Streifendienste in Lüneburg, Lüchow und Uelzen ...
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Lüneburg (ots)

++ Besserer Schutz für Polizisten und Unbeteiligte: Polizei in der Region Nord-Ost-Niedersachsen setzt auf den Einsatz von Bodycams ++ Einsatz- und Streifendienste in Lüneburg, Lüchow und Uelzen nutzen nun Kamera- und Audiotechnik ++

Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen

"Meine Polizeibeamtinnen und -beamte halten tagtäglich für unsere Gesellschaft ihren Kopf hin. Es ist nicht hinzunehmen, dass sie im Rahmen ihres täglichen Dienstes zur Zielscheibe von respektlosen und aggressiven Verhaltens werden", so der Leiter der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, Jens Eggersglüß.

Nach positiven Erfahrungen der landesweiten Testphase, u.a. des Pilotprojekts in Lüneburg, bei dem Einsatz von Körperkameras sind seit Anfang des Monats Februar flächendeckend die sogenannten Bodycams in den 24-Stunden-Dienststellen der Polizeiinspektion dauerhaft im Einsatz. Die Beamtinnen und Beamte der drei Einsatz- und Streifendienste können somit auf insgesamt neun Bodycams zurückgreifen; davon vier in Lüneburg, drei in Uelzen und zwei in Lüchow.

Die Bodycams werden von den Einsatzkräften an der Uniform getragen und sollen potentielle Gewalttäter von Angriffen auf Beamtinnen und Beamte abschrecken. Bei entsprechende Übergriffen können die Kamera- und auch Audioaufzeichnungen auch als Beweismittel dienen.

Seit Jahren stagniert die Gewalt gegen Amtsträger in der Qualität und in der Intensität auf hohem Niveau. Die Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen verzeichnete im Jahr 2018 insgesamt 58 Fälle von Widerständen gegen Polizeivollzugsbeamte sowie 47 weitere tätliche Angriffe oder Körperverletzungen gegen Polizeibeamte. Dabei wurden 300 Kolleginnen und Kollegen im Dienst Opfer dieser Straftaten - 30 von ihnen leicht oder gar schwer verletzt. Dieser Trend setzte sich auch im abgelaufenen Jahr fort. Konkrete Zahlen für 2019 werden erstmals bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik durch das Innenministerium vorgestellt.

Parallel betont der Leiter Einsatz der Polizeiinspektion, Roland Brauer: "Unsere Polizeibeamtinnen und -beamte sehen sich fast täglich mit aggressivem und respektlosem Verhalten konfrontiert. Der Einsatz der Bodycam führt zu einer unveränderten Dokumentation der jeweiligen Situation und dient dabei als objektives Beweismittel im Strafverfahren. Sofern es zu Übergriffen und Widerstandshandlungen kommt, können die Aufzeichnungen also als Beweismittel dienen. Insbesondere die präventive Wirkung, die von dem neuen Einsatzmittel ausgeht, ist von großer Bedeutung."

Der offene und vorher angekündigte Einsatz der Körperkameras wird gerade auch in Einsatzsituationen des täglichen Dienstes wie Anhalte- und Kontrollsituationen eingesetzt. Die neue Videotechnik wird ausschließlich von Einsatzkräften genutzt, die ein gut sichtbares Hinweisschild mit der Aufschrift "Video/Audio" an ihrer Uniform tragen. Dabei setzen die Ordnungshüter in der Region auf ein hohes Maß an Transparenz beim Einsatz der Bodycams, insbesondere in konkreten Einsatzsituationen. Zusätzlich dient der Einsatz der Nachvollziehbarkeit, aber auch der Überprüfbarkeit polizeilicher Maßnahmen in Bezug auf ein professionelles, einsatzadäquates Verhalten. Ebenfalls soll der Einsatz der Bodycams unter den gleichen Gesichtspunkten den Schutz Dritter verbessern.

Hintergrund:

Die mit einem hohen technischen Standard ausgestattete Bodycam vom Typ "Zepcam T2+" kostet rund 380 Euro. Die Bodycam verfügt über eine sogenannte Pre-Recording-Funktion. Diese beinhaltet eine 30 Sekunden lange Aufzeichnung im Bereitschaftsmodus, die sich durchgängig selbst überschreibt, bis die Kamera für eine konkrete Aufzeichnung aktiviert wird. So ist gewährleistet, dass relevante Situationen auch in ihrer Entstehung bereits dokumentiert sind. Die Pre-Recodings werden also nur gespeichert, wenn auch tatsächlich aufgenommen wurde. Alle Aufnahmen werden nach einer Frist von 28 Tagen automatisch gelöscht, wenn sie nicht als Beweismittel benötigt werden. Die rechtlichen Bedingungen des Bodycam-Einsatzes sind somit uneingeschränkt gewährleistet. Parallel werden die Bodycams nur von Beamtinnen und Beamten eingesetzt, die zuvor eine entsprechende Beschulung erhalten haben. Diese umfasst die technischen Aspekte sowie die rechtlichen Voraussetzungen. Aus dem im Mai 2019 in Kraft getretenen neuen Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetz (NPOG) ergeben sich die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Bodycams. Gemäß § 32 Abs. 4 NPOG kann die Polizei unter bestimmten Bedingungen zur Gefahrenabwehr oder zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch am Körper getragene Aufzeichnungsgeräte Bild- und Tonaufnahmen offen im öffentlichen Raum anfertigen.

++ Bilder: Bodycams im Lüneburger Einsatz- und Streifendienst im Einsatz ++

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Lüneburg
Pressestelle
Kai Richter
Telefon: 04131/8306-2324 o. Mobil 01520 9348855
E-Mail: pressestelle@pi-lg.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/lueneburg/

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