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POL-HK: Heidekreis: Neues Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen

POL-HK: Heidekreis: Neues Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
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Heidekreis (ots)

24.02.2026 / Neues Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen

Heidekreis: Mit dem 1. März beginnt bundesweit das neue Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen. Die Farbe der Versicherungskennzeichen wechselt jährlich - so können Polizei und Ordnungsbehörden auf einen Blick erkennen, ob ein Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.

"Zum 1. März verlieren die bisherigen grünen Kennzeichen ihre Gültigkeit und müssen durch schwarze Kennzeichen ersetzt werden.", erläutert Polizeioberkommissarin Mira Pöllmann, die für die Verkehrssicherheitsarbeit bei der Polizeiinspektion Heidekreis zuständig ist.

Betroffen sind unter anderem Mofas, Roller, Kleinkrafträder bis 50 ccm, E-Scooter, S-Pedelecs sowie motorisierte Krankenfahrstühle. Wer nach dem Stichtag noch mit dem alten Kennzeichen unterwegs ist, begeht eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

"Neben einer Strafanzeige drohen Geldstrafen und weitere rechtliche Konsequenzen. Zudem besteht im Falle eines Unfalls kein Versicherungsschutz - die entstandenen Kosten können dann schnell existenzbedrohend werden.", mahnt Pöllmann.

Viele Fahrerinnen und Fahrer von Rollern, Mofas oder E-Scootern sind jugendlich. Die Verkehrssicherheitsberaterin weist daher ausdrücklich darauf hin, dass auch Minderjährige für das Führen solcher Fahrzeuge einen gültigen Versicherungsschutz benötigen. "Eltern und Erziehungsberechtigte tragen hier eine besondere Verantwortung - sie sollten rechtzeitig dafür sorgen, dass das Fahrzeug der Jugendlichen mit einem neuen Versicherungskennzeichen versehen ist!"

Wird einer minderjährigen Person die Nutzung eines nicht versicherten Fahrzeugs erlaubt, kann dies ebenfalls rechtliche Folgen haben. Gerade junge Verkehrsteilnehmende unterschätzen häufig die finanziellen Risiken eines Unfalls ohne Versicherungsschutz. Bereits bei einem Sachschaden können Forderungen in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen.

Der zusammenfassende Appell von Polizeioberkommissarin Mira Pöllmann lautet: "Sorgen Sie rechtzeitig für ein neues Versicherungskennzeichen! Achten Sie insbesondere darauf, dass Jugendliche nur mit gültigem Versicherungsschutz unterwegs sind! So schützen Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer vor unnötigen Risiken."

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Heidekreis
Tarek Gibbah
Telefon: +49 5191 9380-104
E-Mail: pressestelle@pi-hk.polizei.niedersachsen.de

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