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POL-GS: Vermehrte Kontrolle von Altmetallsammlern im Landkreis Goslar

POL-GS: Vermehrte Kontrolle von Altmetallsammlern im Landkreis Goslar
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Goslar (ots)

In den Wohngebieten des Landkreises sind immer wieder Kleintransporter zu beobachten, die von Privatpersonen Altmetalle einsammeln. Ob das ausgediente Fahrrad, der schwere alte Heizkörper, Metallbetten, Spinde oder andere Gegenstände aus Metall, die schon immer im Haus in der Ecke oder im Weg gestanden haben. Natürlich freut sich ein jeder, wenn unmittelbar von der Haustür eine Abholung erfolgt und man sich der alten und mittlerweile überflüssigen Gegenstände entledigen kann. Doch bei genauerer Betrachtung wurde festgestellt, dass bei einer Vielzahl dieser Sammlungen gegen unterschiedliche Rechtsnormen verstoßen wird. Polizeioberkommissar Thomas Schreck hat sich mit diesem Bereich besonders auseinander gesetzt und bei den Kontrollen neben Verstößen gegen die Straßenverkehrs- und die Fahrzeugzulassungsverordnung auch gewerbe-, steuer- und umweltrechtliche Übertretungen erkannt. Bei einem am vergangenen Sonnabend im goslarer Stadtgebiet kontrollierten Altmetallsammler handelte es sich um eine männliche Person, die mit einem Fiat Kleintransporter mit bulgarischer Zulassung unterwegs war. Aufgefallen war das Fahrzeug, weil ganz offensichtlich der Beladungszustand zu bemängeln war. Altmetalle verschiedenster Art lagen in loser Schüttung auf der künstlich erhöhten Ladefläche und von einer Ladungssicherung, insbesondere in der obersten Lage, konnte keine Rede sein. Bei näherer Betrachtung musste POK Schreck dann feststellen, dass sich auch Elektrogeräte und eine Autobatterie auf der Ladefläche befanden. Alte, insbesondere nicht mehr funktionstüchtige Elektrogeräte gelten als gefährlicher Abfall. Seit einigen Jahren dürfen nur noch zertifizierte Betriebe Elektroschrott zurücknehmen. Auch der gewerbliche Transport ist reglementiert. Im Landkreis Goslar dürfen gewerblich nur die Kreislaufwirtschaftsbetriebe derartige Sammlungen durchführen. Private Sammlungen, wie sie häufig auch vermischend durch sogenannte Altmetallsammler durchgeführt werden, sind nicht statthaft und im Landkreis Goslar nicht genehmigt. Spätestens seit 2016 müssen Privatpersonen ihren Elektroschrott fachgerecht entsorgen. Dies bedingt natürlich auch, dass sie ihre alten Elektrogeräte nicht einfach Personen überlassen dürfen, die keine Genehmigung zur Annahme oder zum Transport dieser Geräte haben. Somit ist es untersagt, den netten, mit ihren Kleintransportern durch die Nebenstraßen fahrenden Personen den alten Kühlschrank, die defekte Waschmaschine, den veralteten Computer oder das in Einzelteilen nach einem gescheiterten Reparaturversuch herumliegende Elektrowerkzeug zu übergeben. Denn dabei handelt es sich nicht um eine fachgerechte Entsorgung. Davon betroffen sind sämtliche Geräte mit Stecker und Kabel. Auch Elektronikkleingeräte, wie Smartphones, Rasierapparate und elektrische Zahnbürsten fallen hierunter. Zurück zu dem kontrollierten Altmetallsammler. Dieser hatte zwar ein Gewerbe bei der Stadt Goslar angemeldet, jedoch besaß er keine Sammelgenehmigung für den Landkreis. Da er eine Vielzahl von alten Gegenständen, die vornehmlich aus Metall bestanden, dabei hatte, konnte er nicht reklamieren, privat unterwegs zu sein. Dagegen sprach auch, dass diese Person bereits mehrfach mit gefüllter Ladefläche, jedoch auch anderem Transportfahrzeug, unterwegs war. Bei genauerer Betrachtung des Kleintransporters kamen POK Schreck dann Bedenken, was die Verkehrssicherheit betraf. Eine Untersuchung durch einen Sachverständigen holte 38 Mängel zu Tage. Am gefährlichsten waren nicht isolierte, spannungsführende Kabel am Armaturenbrett, welche eine Inbrandsetzung zur Folge haben können, ein stark ausgeschlagenes Radlager an der Vorderachse, die stark beschädigte Bodenplatte des Laderaumes, wo die Gefahr bestand, dass Teile der schweren Ladung durch und somit auf die Fahrbahn fallen konnten und erhebliche Defekte an der Bremsanlage. Das unweigerliche Urteil über den zwanzig Jahre alten Fiat durch den begutachtenden Ingenieur lautete verkehrsunsicher. Da mit einem verkehrsunsicheren Kraftfahrzeug nicht am Verkehr teilgenommen werden darf, wurde dem 38 Jahre alten Mann,der vor fünf Jahren zugezogen und seither seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland hat, die Weiterfahrt mit dem Transporter untersagt. Im Zuge der Wägung der Radlasten wurde weiterhin festgestellt, dass mehr als 300 kg zu viel Ladung transportiert worden war. Da es sich um einen Kleintransporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen handelte, schlug also auch eine Überladung um mehr als 10 % zu Buche. Da sich der verantwortliche Fahrer und Altmetallsammler bereits seit 2013 in Deutschland aufhält, jedoch bereits im vergangenen Jahr mit dem selben Fahrzeug angetroffen worden war, wird nun auch steuerrechtlich gegen ihn vorgegangen werden. Die Nutzung eines im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugs durch eine Person, die in Deutschland ihren ständigen Aufenthalt hat, ist nur vorübergehend gestattet. Hier liegt jedoch bereits eine über Monate andauernde Nutzung, ohne das Fahrzeug in Deutschland registrieren lassen zu haben, vor. Wie aus dem vorliegenden Text ersichtlich ist, hat der 38 jährige eine Vielzahl von Rechtsnormen übertreten. Die Missetaten zusammenfassend, wird auf den Betroffenen Mann eine Ǵeldbuße im vierstelligen Bereich zukommen.

Im Auftrag

Jach, PHK

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