POL-PB: Verbotenes Einzelrennen
Paderborn (ots)
(ivdh) Am Freitagabend, 06. März, gegen 22.00 Uhr, hat die Polizei nach einem verbotenem Kraftfahrtrennen in Paderborn den Führerschein eines 22-Jährigen Motorradfahrers beschlagnahmt.
Die Polizeibeamten fuhren in einem zivilen Streifenwagen auf dem Berliner Ring in Richtung Ludwigsfelder Ring, als ein Motorradfahrer sie mit überhöhter Geschwindigkeit rechts über den Seitenstreifen überholte. Sie nahmen die Verfolgung auf und sahen, wie der Fahrer slalomartig mehrere Fahrzeuge überholte. Die gefahrene Höchstgeschwindigkeit betrug zeitweise 140 Stundenkilometer. Die Einsatzkräfte gaben polizeiliche Anhaltezeichen und schalteten das mobile Blaulicht ein. Erst vor einer roten Ampel an der Warburger Straße hielt der Fahrer an, stieg von dem Motorrad ab und unterzog sich einer Verkehrskontrolle durch die Beamten.
Wegen des Verdachtes des illegalem Einzelrennens schalteten die Beamten die Staatsanwaltschaft ein, die die Sicherstellung des Motorrads und des Führerscheins anordnete.
Laut § 315d Strafgesetzbuch (StGB) handelt es sich um ein verbotenes Rennen, wenn sich ein Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Der Strafrahmen liegt bei zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
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