POL-IZ: 260914.3 Itzehoe: Autofahrer flüchtet vor Polizei und zwingt Zug zur Gefahrenbremsung
Itzehoe (ots)
Am Freitagnachmittag entzog sich ein Autofahrer in Itzehoe zunächst einer Polizeikontrolle und flüchtete später zu Fuß. Dabei überquerte er Bahngleise und zwang einen herannahenden Zug zu einer Gefahrenbremsung. Einsatzkräfte nahmen den 24-Jährigen nach kurzer Flucht vorläufig fest.
Gegen 15:10 Uhr wollten zwei Beamte des Polizeireviers Itzehoe in der Adenauerallee einen Audi kontrollieren. Als sie das Fahrzeug stoppen wollten, beschleunigte der Fahrer stark und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Die Einsatzkräfte nahmen die Verfolgung auf.
Auf der vierspurigen Straße überholte der Audi andere Fahrzeuge teilweise rechts. Zudem unterschritt der Fahrer bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit mehrfach den erforderlichen Sicherheitsabstand. Die Fahrt führte über die Delftorbrücke und die Elmshorner Straße in Richtung Autobahn 23.
In der Elmshorner Straße hielt der Fahrer schließlich an. Während der anschließenden Kontrolle zog der Mann seine Schuhe aus und lief plötzlich davon. Auf seiner Flucht überquerte er nahegelegene Bahngleise. Ein herannahender Zug leitete daraufhin eine Gefahrenbremsung ein. Zu einem Zusammenstoß oder weiteren Schäden kam es nicht.
Nach kurzer Verfolgung stoppten die Beamten den Flüchtenden und nahmen ihn vorläufig fest. Bei dem 24-jährigen Deutschen aus Itzehoe fanden sie Betäubungsmittel. Da zudem der Verdacht bestand, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren war, entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe.
Bei der Überprüfung des Audi stellten die Einsatzkräfte außerdem fest, dass die angebrachten Kennzeichen nicht zu dem Fahrzeug gehörten. Die Kennzeichen waren als gestohlen gemeldet.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen kam der Mann mangels Haftgründen wieder auf freien Fuß. Gegen ihn laufen unter anderem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, der Urkundenfälschung sowie wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Björn Gustke
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