POL-DU: Stadtgebiet: Gemeinsamer Kontrolltag im gewerblichen Personenverkehr: Schwerpunkt App-vermittelter Mietwagenverkehr
Duisburg (ots)
Am Mittwoch (5. November) haben die Polizei Duisburg, das Straßenverkehrsamt Duisburg, das Hauptzollamt Duisburg (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) sowie das Eichamt Duisburg einen gemeinsamen Kontrolltag im gewerblichen Personenverkehr durchgeführt. Zwischen etwa 8 und 16 Uhr überprüften die beteiligten Behörden im gesamten Stadtgebiet Fahrer, die Personenbeförderungen über eine App-Plattform anbieten sowie dazugehörige Betriebsstätten.
Der Verkehrsdienst der Polizei Duisburg kontrollierte dabei sowohl die erforderlichen Dokumente als auch die Verkehrstauglichkeit des Fahrpersonals. Geprüft wurden unter anderem Führerschein, Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Fahrzeugpapiere und die Gültigkeit aller Nachweise. Gleichzeitig stellten die Beamten sicher, dass die Fahrzeuge technisch in einem vorschriftsmäßigen Zustand waren. Dazu gehörten unter anderem die Überprüfungen der Bereifung und der Hauptuntersuchungsplakette. Einsatzkräfte vom Eichamt überprüften Messgeräte in den Fahrzeugen auf ihre korrekte Funktion und gültige Eichung.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Kontrolltages war der Schutz der Fahrer selbst. Da auch sie jederzeit Opfer von Straftaten werden können - etwa wenn sie während einer Fahrt bedroht oder angegriffen werden - mussten die kontrollierten Fahrer gegenüber den Polizisten zeigen, wo sich in ihrem Fahrzeug der Notfallknopf befindet und ob sie mit dessen Funktion vertraut sind. Nur wenn Fahrerinnen und Fahrer im Ernstfall schnell reagieren können, ist ihre Sicherheit gewährleistet.
Im Rahmen der Kontrolle stellten die Polizisten mehrere Verstöße gegen die sogenannte Rückkehrpflicht fest. Fahrer, die über ein Mietwagen-App vermittelt werden, müssen nach jeder abgeschlossenen Fahrt unverzüglich zur Betriebsstätte zurückkehren und dürfen nicht wie Taxis im Stadtgebiet umherfahren oder am Straßenrand warten, um spontan Aufträge zu erhalten. In mehreren Fällen trafen die Kontrollteams jedoch auf Fahrzeuge, die außerhalb ihres eigentlichen Zuständigkeitsbereichs unterwegs waren, ohne dass eine Fahrt aus diesem Gebiet vorlag - etwa Fahrzeuge aus anderen Städten, die in Duisburg Aufträge annahmen. Diese Praxis ist unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die betreffenden Fahrer müssen daher mit entsprechenden Anzeigen rechnen. Auch die jeweiligen Vermittlungsbetriebe werden über die Verstöße informiert und erhalten eine Anzeige, da sie für die ordnungsgemäße Organisation ihrer Mietwagenverkehre verantwortlich sind.
Parallel zu den Kontrollen im fließenden Straßenverkehr führten Kräfte des Verkehrskommissariats 22, des Straßenverkehrsamtes sowie des Zolls betriebliche Kontrollen in Unternehmen durch, die Mietwagen-Fahrer vermitteln oder beschäftigen. Dort ging es insbesondere um arbeitsrechtliche und gewerberechtliche Vorgaben. Hier wurden in insgesamt drei Betrieben 20 Personen überprüft. Insgesamt kontrollierten die eingesetzten Polizisten 36 Fahrzeuge und leiteten 25 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Die Polizei Duisburg und ihre Partnerbehörden werden auch künftig gemeinsame Kontrollaktionen durchführen, um sowohl die Sicherheit der Fahrgäste als auch der Fahrer und Fahrerinnen zu stärken und einen fairen, gesetzeskonformen Wettbewerb im Personenbeförderungsgewerbe zu fördern.
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