POL-DO: Motorrollerfahrer missachtet Anhaltezeichen - Polizei nimmt Flüchtigen fest
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0879
In der Nacht auf Donnerstag, den 9. Oktober 2025, versuchte sich der Fahrer eines Motorrollers gegen 1:35 Uhr einer Verkehrskontrolle zu entziehen und verunfallte kurze Zeit später. Dabei verletzte er sich leicht. Warum die Verkehrskontrolle nicht in seinem Sinne war, zeigte sich im weiteren Einsatzverlauf.
Spät in der Nacht fuhr eine Streifenwagenbesatzung auf dem Wickeder Hellweg in östliche Richtung, als sie den 18-jährigen Dortmunder auf seinem Motorroller erblickten. Dieser machte weder einen verkehrssicheren Eindruck, noch war das erforderliche Versicherungskennzeichen angebracht.
Um sich ein genaues Bild von dem Fahrer und dem Motorroller zu machen, sollte der 18-Jährige angehalten werden. Dazu schalteten die Beamten das Anhaltesignal ein. Der junge Mann warf einen kurzen Blick in Richtung des Streifenwagens, doch kontrollieren lassen wollte er sich nicht. Stattdessen gab er Gas und bog zunächst in die Eichwaldstraße und anschließend in die Ebbinghausstraße ab. Auf Höhe der Ecke Karl-Millör-Straße verlor er auf der regennassen Fahrbahn die Kontrolle über sein Zweirad und stürzte. Dabei verletzte er sich leicht. Schnellen Fußes setzte er seinen Fluchtversuch fort.
Dieser war jedoch nur von kurzer Dauer. An der Wickeder Straße traf eine weitere Streifenwagenbesatzung den Mann an und nahm ihn fest.
Doch warum hatte der junge Mann versucht, sich der Kontrolle zu entziehen? Noch vor Ort durchgeführte Ermittlungen ergaben, dass der Dortmunder nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem verlief ein durchgeführter Drogenvortest positiv auf Cannabis.
Zur Entnahme einer Blutprobe ging es weiter zur Polizeiwache. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der 18-Jährige von dort entlassen. Den Roller stellten die Beamten sicher. Gegen den Dortmunder wird jetzt wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, Gefährdung des Straßenverkehrs und Verkehrsunfallflucht und Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Ob der Motorroller versichert war, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.
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