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Polizeidirektion Neumünster

POL-NMS: 260401-2- Kinder flüchten auf E-Scooter nach Unfall vor der Polizei

Rendsburg (ots)

Am Dienstagnachmittag des 31.03.26 kam es auf der Loher Straße in Rendsburg zu einem Verkehrsunfall mit einem E-Scooter, nachdem der 13-jährige syrische Fahrer versuchte, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Zuvor waren der Fahrer und seine Mitfahrerin bereits gestürzt.

Gegen 15:00 Uhr bemerkten Polizeibeamte des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Mitte, Fachdienst Bezirk auf dem Radweg einen E-Scooter, der mit zwei Personen besetzt war. Der Fahrer ignorierte wiederholt Anhaltesignale der Polizeibeamten und beschleunigte stark, um sich der Kontrolle zu entziehen. Vor dem Kreisverkehr beim "Eider Park" verlor der Fahrer die Kontrolle über den E-Scooter. Die beiden Kinder stürzten, wobei die Mitfahrerin sich am Handgelenk verletzte und später zur weiteren Behandlung in die Schönklinik gebracht wurde.

Der Fahrer verletzte sich ebenfalls, konnte zunächst jedoch weiterfahren, wurde aber wenig später auf einem verlassenen Gewerbegrundstück von Polizeikräften des Polizeireviers Rendsburg entdeckt. Zur weiteren ärztlichen Behandlung seiner leichten Verletzungen wurde auch er in die Schönklinik verbracht.

Anschließend wurden die Eltern der Kinder durch die Polizei informiert. Dabei konnte festgestellt werden, dass der E-Scooter über keinen gültigen Versicherungsschutz verfügt. Die Mutter des Fahrers zeigte den Polizeibeamten ein augenscheinlich gefälschtes Versicherungskennzeichen vor.

Der E-Scooter wurde beschlagnahmt. Dabei stellten die Beamten fest, dass ein sogenannter "Race-Modus" eingestellt war. In diesem Modus beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Modells 70 km/h - deutlich über der erlaubten Geschwindigkeit für E-Scooter. Egal in welchem Modus: Eine Betriebserlaubnis besitzt dieses Kfz nicht. Entsprechende Straf- und Bußgeldverfahren wurden daher gegen die Mutter des Fahrers und Eigentümerin des E-Scooters eingeleitet.

Die Polizei weist ausdrücklich daraufhin, dass E-Scooter bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20km/h, zwar ab 14 Jahren ohne eine Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden dürfen. Jedoch nur mit einer aktuellen Versicherung, einer Betriebserlaubnis und mit nur einem Fahrer, welcher sich den Verkehrsregeln bewusst ist und sich auch an diese hält.

Mit freundlichen Grüßen

Fynn Ballke

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