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POL-ME: Verkehrskontrolle wird zum absoluten Volltreffer - Langenfeld - 2011116

POL-ME: Verkehrskontrolle wird zum absoluten Volltreffer - Langenfeld - 2011116
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Mettmann (ots)

Bereits am Freitagabend (20. November 2020) hat die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle einen absoluten Volltreffer gelandet und einen betrunkenen sowie unter Drogen stehenden 35-jährigen Langenfelder aus dem Verkehr gezogen.

Das war geschehen:

Gegen 22:55 Uhr fiel zwei Polizeibeamten im Rahmen ihrer Streife auf der Feldstraße in Immigrath der Fahrer eines Motorrollers auf. Als die Polizisten den Mann anhielten, konnte sich dieser nicht ausweisen. Er gab an eine Wohnadresse in Langenfeld-Mitte an und erzählte den Beamten, er sei 39 Jahre alt. Ferner fiel den Polizisten auf, dass der Mann eine "Fahne" hatte. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1 Promille (0,48 mg/l). Doch damit nicht genug: Da der Mann zudem geringe Mengen Drogen (Amphetamin) mit sich führte, musste er mit zur Wache. Dort verlief ein durchgeführter Drogenschnelltest positiv auf Amphetamine.

Die Folge:

Die Polizei ordnete die ärztliche Entnahme zweier Blutproben zur beweissicheren Feststellung des Alkohol- und Betäubungsmittelgehalts an. Bei weiteren Überprüfungen stellte sich heraus, dass der Mann falsche Angaben zu seinen Personalien gemacht hatte und es sich bei dem Rollerfahrer in Wirklichkeit um einen 35-jährigen Langenfelder handelte, der gar keine Erlaubnis zum Führen eines Motorrollers im Straßenverkehr besitzt.

Da bei dem Mann Drogen gefunden wurden, wurde anschließend noch auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Wohnung des Mannes durchsucht. Auch hierbei fanden die Beamten, unterstützt von einem Drogenspürhund, weitere Betäubungsmittel (Amphetamin). Außerdem stellten die Polizisten einen verbotenen Silvesterböller in der Wohnung des Mannes sicher.

Letztendlich führte die allgemeine Verkehrskontrolle so zu einer ganzen Palette an Strafverfahren, die nun gegen den Mann eingeleitet wurden. Dazu zählen:

   - Fahren ohne Fahrerlaubnis
   - Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
   - Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
   - Fahren unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen

Zudem wurde eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige gegen ihn erstattet, weil er falsche Personalien (die seines Bruders) angegeben hatte.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

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