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Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Marburg-Biedenkopf

POL-MR: Drogeneinfluss bei einem Auto und einem E-Bike-Fahrer; Reifen platt; Insignia verkratzt; 100% Beanstandungsquote bei Zweiradkontrollen

Marburg-Biedenkopf (ots)

Stadtallendorf - Drogeneinfluss bei einem Auto und einem E-Bike-Fahrer

Am Mittwochnachmittag (05. Juni) veranlasste die Polizei Blutproben bei einem 48 Jahre alten Auto- und einem 36 Jahre alten E-Bike-Fahrer Blutproben. Die Drogentests der beiden Männer reagierten jeweils positiv. Für beide Männer endete die Fahrt jeweils in der Niederkleiner Straße. Der Ältere musste sein Auto um 14.25 Uhr stehen lassen, der Radfahrer um 16.40 Uhr.

Marburg - Reifen platt

Den Spuren nach liegt eine mutwillige Beschädigung des Reifens durch Einstechen vor. Betroffen war der rechte Vorderreifen eines gelben Skoda Fabia. Das Auto stand zur Zeit der Sachbeschädigung zwischen 18 Uhr am Montag und 16 Uhr am Mittwoch, 05. Juni auf dem Parkplatz des Anwesens Neue Kasseler Straße 3. Sachdienliche Hinwiese zu verdächtigen Beobachtungen, die mit der Tat im Zusammenhang stehen könnten, bitte an die Polizei Marburg, Tel. 06421/406-0.

Stadtallendorf - 1000 Euro Schaden -Weißer Insignia verkratzt

Tatort der Sachbeschädigung war der Lidl-Parkplatz in der Bahnhofstraße, Tatzeit am Dienstag, 04. Juni, zwischen 14.40 und 15.40 Uhr. Als der 26 Jahre alte Fahrer zu seinem weißen Opel Insignia zurückkehrte, stellte er einen langen tiefen Kratzer an der Fahrertür fest. Der Kratzer deutet eher auf eine mutwillige Sachbeschädigung als auf einen Verkehrsunfall hin. Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei Stadtallendorf, Tel. 06428/9305-0.

Niederwalgern - Zweiradkontrolle an der Schule - Beanstandungsquote: 100 Prozent

Insgesamt kontrollierte der Regionale Verkehrsdienst Marburg-Biedenkopf am Mittwoch, 05. Juni, an der Schule in Niederwalgern zwar "nur" fünf Zweiräder, aber dabei gab es eine Beanstandungsquote von 100 Prozent! "Ein nachdenkenswertes Ergebnis! In nur einem Fall handelte es sich wegen der nicht mitgeführten Papiere um einen geringfügigen Verstoß. Ansonsten gab es nur gravierende Mängel. Drei Mal führten bauliche Veränderungen zu einer Änderung der Fahrzeugart und damit verbundenen zu einem Erlöschen der ursprünglichen Betriebserlaubnis und zu einem anderen Führerscheinerfordernis. Keiner dieser Zweiradfahrer hatte den notwendigen Führerschein. Am fünften Zweirad befand sich ein komplett abgefahrener Hinterreifen." Die Polizei identifizierte vier der fünf Zweiradfahrer. Das baulich veränderte Zweirad des unbekannten fünften Fahrers stellte die Polizei aus gefahrenabwehrenden Gründen sicher. Den Fahrern der beiden anderen veränderten Zweiräder untersagte die Polizei die Weiterfahrt. Sie müssen ihrer Kräder entweder zuerst zurückbauen oder abschleppen bzw. auf dem Anhänger transportieren. Das Krad mit dem abgefahrenen Hinterreifen durfte nur unter strengen Auflagen noch den direkten Heimweg antreten. Der Fahrer ohne die Papiere erhielt eine entsprechende Mängelkarte. Er konnte die Heimfahrt dann antreten, muss jedoch nochmal zur Polizei und dort seine Papiere vorzeigen. Wegen des abgefahrenen Reifens gab es eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Die baulichen Veränderungen führten wegen der nicht vorhandenen Führerscheine zu Verkehrsstrafanzeigen. Der Regionale Verkehrsdienst überprüft auch weiterhin Zweiräder!

Martin Ahlich

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