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POL-WE: Die VBA - Eine Beschilderung die sinnvoll ist

POL-WE: Die VBA - Eine Beschilderung die sinnvoll ist
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Friedberg (ots)

Verkehrsbeeinflussungsanlage - Wer dieses Wort beim nächsten Galgenmännchenspiel verwendet hat sicher gute Chancen als Gewinner hervor zu gehen. VBA lautet die Abkürzung dieser technischen Einrichtung, die in Mittelhessen in großer Vielzahl auf den Autobahnen vorzufinden ist. Über Sinn und Unsinn lässt sich nicht streiten - wenn man die Hintergründe kennt.

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Was ist eine VBA?

Die Anlage ist eigentlich nichts anderes als ein Verkehrszeichen, welches je nach Bedarf geschaltet werden kann. Neben Höchstgeschwindigkeiten können beispielsweise auch Überholverbote oder Fahrstreifensperrungen angezeigt werden. Auch Warnzeichen zu Staus, Baustellen, Unfallstellen und Aquaplaning sind möglich. Das tolle an dieser Verkehrseinrichtung ist die Schaltung nach den Erfordernissen, die die Verkehrslage gerade nötig macht. Es gilt also zum Beispiel kein generelles Überholverbot und keine grundsätzliche Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit. In einigen Bereich kann sogar der Seitenstreifen zur Nutzung für den fließenden Verkehr freigegeben werden. Die Verkehrsbeschränkungen für die Verkehrsteilnehmer sind mit diesen Anlagen ergo deutlich geringer und es kann eine auf die aktuelle Verkehrslage angepasste Regulierung des Verkehrs vorgenommen werden.

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Es gibt viele Gründe

Höchstgeschwindigkeit 120 km/h - "Was ein Unsinn" - mag sich mancher denken, der vielleicht gerade diese Geschwindigkeitsbeschränkung passiert hat, die Fahrbahn vor sich aber so frei ist, dass 120 für ihn keinen Sinn ergibt. Die Anlage, oder besser gesagt die Technik und die Menschen dahinter, würden etwas anderes sagen. Der Grund für eine Schaltung lässt sich für den einzelnen Verkehrsteilnehmer tatsächlich nicht immer sofort erkennen. Eine Pannenfahrzeug auf der Fahrbahn, eine Unfallstelle, Stau oder stockender Verkehr, Gegenstände auf der Fahrbahn, eine Ölspur, Wildtiere am Fahrbahnrand,.... Es gibt viele Gründe, die eine Schaltung der Anlage begründen und sinnvoll machen. Und diese müssen nicht auf den wenigen Metern liegen, die der Verkehrsteilnehmer passiert und überblicken kann. Ist der Seitenstreifen frei gegeben, ist nach Straßenverkehrsordnung grundsätzlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorgeschrieben - unabhängig von der Verkehrsdichte.

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Bitte dran halten!

Wir als Polizei kontrollieren, ob Verkehrsteilnehmer sich wirklich an die angezeigten Verkehrszeichen halten. Zivil und uniformiert sind die AutobahnpolizistInnen unterwegs, um Verkehrssünder auf ihre Verstöße hinzuweißen und um diese zu ahnden. Das machen wir aber nicht zum Selbstzweck, sondern aus einem ganz einfachen Grund: Der Sicherheit halber. Es geht um die Vermeidung von Unfällen und damit um Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern und Einsatzkräften.

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Unser Fazit

Der einzelne Verkehrsteilnehmer sollte auf die Schaltung der VBA vertrauen - zu seiner eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer, die vielleicht auf der Fahrbahn unterwegs sind. Neben Autobahnmeisterei, Bauarbeitern, Feuerwehr und dem normalen - vielleicht in Not geratenen - Verkehrsteilnehmer gehören auch unsere KollegInnen dazu.

Sylvia Frech, Pressesprecherin

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150
Fax: 06031-601 151

E-Mail: poea-fb.ppmh@polizei.hessen.de oder
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