POL-OH: Gemeinsame Pressemitteilung des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen und des Polizeipräsidiums Osthessen
Osthessen (ots)
Faszination Metallsondensuche - Hobby mit rechtlichen Grenzen
Osthessen. Das sogenannte "Sondeln" oder Sondengehen, also die Suche nach metallischen Gegenständen im Boden mithilfe von Metalldetektoren, erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Der besondere Reiz liegt für viele in dem "Kick", verborgene Dinge zu entdecken. Antrieb und Ziel sind häufig das Auffinden von kostbaren oder antiken Gegenständen, wie beispielsweise Münzen oder historischen Artefakten, und die Suche nach den im Boden verborgenen Spuren unserer Vergangenheit. Was für manche als vermeintlich harmloses Hobby beginnt, kann jedoch schnell rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen - insbesondere dann, wenn ohne Genehmigung gesucht oder gegraben wird.
Zerstörung am Dreienberg
In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf folgenden aktuellen Fall hin: Nicht abschätzbaren Schaden und die unwiederbringliche Zerstörung eines Kulturdenkmals verursachten unbekannte Täter bereits im Herbst des vergangenen Jahres an einer archäologisch bedeutsamen Stätte am Dreienberg in der Gemeinde Friedewald. Nach derzeitigen Erkenntnissen waren die Täter mit einer Metallsonde auf der Suche nach historischen Hinterlassenschaften in einer mittelalterlichen Ruine. An einer Stelle unterhalb des Mauerwerks vermuteten sie offenbar einen Fund und machten sich mit schwerem Werkzeug und ohne Rücksicht auf die Substanz des Kulturdenkmals auf die Suche. Dabei hoben sie ein fast ein Meter tiefes Loch mit Durchmesser von mehr als einem halben Meter aus. Ob die Täter fündig wurden, ist nicht bekannt. Zurück ließen sie den unwiederbringlich zerstörten Teil des Denkmals, Verpackungsmaterial der Metallsonde und den abgebrochenen Stiel eines Grabwerkzeugs.
Tat kein Kavaliersdelikt
Für die Polizei und das Landesamt für Denkmalpflege Hessen sind Taten wie diese keine Kavaliersdelikte: "Im Raum stehen Straftaten wie die Unterschlagung von Bodenfunden oder gemeinschädliche Sachbeschädigungen", erklärt Kriminalhauptkommissar Stahl von der Polizei in Bad Hersfeld, der in diesem Fall die Ermittlungen aufgenommen hat. "Auch das Hessische Denkmalschutzgesetz ahndet Verstöße wie die unerlaubte Suche nach Bodenfunden mit Bußgeldern bis zu einer halben Million Euro", ergänzt die für den Landkreis zuständige Bezirksarchäologin Dr. Eveline Saal vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen. "Ermittelte Tatverdächtige müssen mit Wohnungsdurchsuchungen, der Beschlagnahme ihrer oftmals hochwertigen Ausrüstungen und mit Schadensersatzforderungen rechnen.", so Stahl. Im konkreten Fall von Friedewald konnte die Polizei an den hinterlassenen Gegenständen Spuren sichern, mit denen sich eine tatverdächtige Person identifizieren lässt. "Wir werten diese Spuren jetzt aus und speichern sie in unserer Datenbank. Auch wenn wir aktuell vielleicht keinen Täter ermitteln können, bleibt die Möglichkeit, dass wir die Spuren zu einem späteren Zeitpunkt einer bestimmten Person zuordnen und die Tat damit aufklären können", erklärt der Hauptkommissar abschließend. Festgestellt wurden die Beschädigungen bereits am 4. September 2025. Die Ermittlungen der Polizei wegen Unterschlagung von Bodenfunden und gemeinschädlicher Sachbeschädigung dauern an.
Hinweise der Polizei und dem Hessischen Landesamt für Denkmalschutz:
Das Sondengehen ist in Hessen nicht grundsätzlich verboten, unterliegt jedoch strengen gesetzlichen Regelungen und bedarf einer behördlichen Genehmigung. Zudem müssen gefundene Gegenstände gemeldet werden und können dem sogenannten Schatzregal unterliegen. Neben strafrechtlichen Risiken besteht auch die Gefahr, wertvolle historische Informationen unwiederbringlich zu zerstören. Archäologische Funde verlieren ohne fachgerechte Dokumentation einen Großteil ihres wissenschaftlichen Wertes.
Die Polizei appelliert daher eindringlich:
Wer dem Hobby des "Sondelns" nachgehen möchte, sollte sich im Vorfeld umfassend über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen informieren und entsprechende Genehmigungen einholen. Das Interesse an Geschichte und verborgenen Schätzen darf nicht dazu führen, dass Kulturdenkmäler beschädigt oder Straftaten begangen werden.
Lars Görze M.A.,
hessenARCHÄOLOGIE, Pressestelle, 0611/6906144
Marc Leipold,
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