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Polizei Hagen

POL-HA: Widerstand gegen die Polizei nach Beschwerde und Randale in Unternehmensräumen

Hagen-Mitte (ots)

Am Montag (14.11.2022) um 16.15 Uhr suchte ein 25-Jähriger ein Bürogebäude in der Körnerstraße für eine Beschwerde auf und reagierte aufgebracht, als man ihn bat einen Termin zu vereinbaren, um sein Anliegen klären zu können. Der Mann habe nach Angaben eines Mitarbeiters mehrfach gegen eine Tür getreten sowie gegen eine Scheibe geschlagen. Der Sicherheitsdienst des Unternehmens verständigte die Polizei. Beamte begleiteten den aufgebrachten Hagener nach draußen. Aufgrund eines erteilten Hausverbotes wurde der Randalierer zunehmend aggressiver. Im weiteren Verlauf rannte der 25-Jährige wieder in den Vorraumen des Gebäudes. Als die Polizisten ihn an den Armen anfassten, schlug er immer wieder mit den Armbeugen um sich herum. Er versuchte die Einsatzkräfte mit gezielten Faustschlägen im Gesicht zu treffen und trat nach ihnen. Ein Mitarbeiter des Unternehmens versuchte den Polizisten während des Widerstands zu helfen. Er wurde dabei von dem 25-Jährigen mit der Hand in das Gesicht geschlagen. Um den Widerstand des Hageners zu beenden, setzte ein Polizist sein Reizstoffsprühgerät ein. Dies zeigte zunächst jedoch wenig Wirkung. Der Mann riss sich los und flüchtete fußläufig über die Körnerstraße in Richtung Altenhagener Brücke. Er versuchte sich vor den Beamten zu verstecken. Mit Hilfe weiterer Unterstützungskräfte konnte er jedoch verfolgt und gestellt werden. Um weitere Angriffe durch den Randalierer zu unterbinden, setze ein Polizist erneut Reizgas gegen diesen ein. Er konnte schließlich zu Boden gebracht und fixiert werden. Im weiteren Verlauf gab eine Angehörige des Mannes an, dass dieser unter einer psychischen Erkrankung leidet. Er wurde nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt zwangseingewiesen. Ein Polizist verletzte sich bei dem Widerstand leicht, er blieb jedoch dienstfähig. Der 25-Jährige erhielt eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch, Körperverletzung gegen den Mitarbeiter der Firma sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. (arn)

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