Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
LKA-RP: Halloween: Wo hört der Spaß auf und wann beginnt die Straftat?
Mainz (ots)
"Süßes, Saures - oder Strafanzeige?" Auch zu Halloween gelten Regeln - und nicht jeder Streich ist harmlos.
Wenn am 31. Oktober wieder Geister, Hexen und Vampire durch die Straßen ziehen und "Süßes, sonst gibt's Saures!" rufen, ist der Gruselfaktor garantiert. Damit die Nacht jedoch nicht im echten Schrecken endet, gibt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz folgende Hinweise:
Ob Müll im Vorgarten, Farbe an der Hauswand oder Kratzer am Auto - das sind keine harmlosen Streiche, sondern Sachbeschädigungen. Und die können teuer werden: Wer fremdes Eigentum beschädigt, riskiert eine Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Noch höher fällt die Strafe aus, wenn Dinge zerstört werden, die der Allgemeinheit dienen - etwa Parkbänke, Laternen oder Fensterscheiben in Zügen.
Auch wer nur zuschaut oder mit einer Gruppe unterwegs ist, macht sich unter Umständen strafbar. In diesem Fall spricht man von gemeinschaftlicher Sachbeschädigung - ebenfalls kein Kavaliersdelikt.
Eltern sollten sich bewusst sein: Bei missglückten Streichen ihrer Kinder können auch sie haften. Das gilt, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder das Kind noch zu jung ist, um das Unrecht einer Tat zu erkennen. Deshalb ist es ratsam, vorab gemeinsam zu besprechen, was erlaubt ist und was nicht.
So bleibt Halloween sicher und spaßig:
- Klären Sie Ihre Kinder auf, dass Eier an Hauswände zu werfen
oder Böller in Briefkästen zu stecken keine harmlosen Streiche,
sondern Straftaten sind. - Achten Sie darauf, welche Gegenstände Ihre Kinder mit auf ihre
Halloween-Tour nehmen. - Ermutigen Sie Ihr Kind, sich nicht vom Gruppendruck mitreißen zu
lassen. - Begleiten Sie - wenn möglich - Ihre Kinder bei ihrem Rundgang
durch die Nachbarschaft.Rückfragen bitte an:
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