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DPolG Niedersachsen: Einführung einer "Flexibilitätszulage" für Verfügungseinheiten und Bereitschaftspolizei
Die DPolG Niedersachsen fordert eine zeitgemäße Anpassung der Erschwerniszulagen.

DPolG Niedersachsen: Einführung einer "Flexibilitätszulage" für Verfügungseinheiten und Bereitschaftspolizei / Die DPolG Niedersachsen fordert eine zeitgemäße Anpassung der Erschwerniszulagen.
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Hannover (ots)

U.a. werden deren Ausweitung auf die Verfügungseinheiten der Flächendirektionen und die Bereitschaftspolizei der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) - sowie eine Aufhebung ihrer Kappung für alle Berechtigten mit Polizeizulage gefordert.

"Wie soll man Kolleginnen und Kollegen, die ihre Leben durch spontane Einsätze regelmäßig nicht planen können und teilweise sogar nachts aus der Freizeit alarmiert werden, erklären, dass ihre Belastung nicht ähnlich hoch ist, wie die durch regelmäßigen Schichtdienst?" fragt der Vorsitzende des Direktionsverbandes Lüneburg, Christian-Tobias Gerlach.

Das Zulagensystem in der Polizei Niedersachsen ist nicht nur komplex, sondern Bedarf auch dringend einer zeitgemäßen Anpassung.

Der Polizeidienst zählt zu den gefahrengeneigten Berufen und das zunächst unabhängig davon, in welcher Organisationseinheit man seinen Dienst versieht - auch eine stabsangehörige Person kann täglich in die Situation kommen, einschreiten zu müssen. Aus diesem Grunde wird die Polizeizulage an alle Beamtinnen und Beamten ausgezahlt. Die Arbeiten im Schichtdienst stellen zweifellos eine zusätzliche Belastung dar, weshalb es eine Erschwerniszulage, die sog. Schichtzulage, gibt. Nun wird diese "Schichtzulage" für Polizeibeamtinnen und -Beamten jedoch halbiert, da diese bereits eine Polizeizulage erhalten.

Noch fragwürdiger wird es, wenn man bedenkt, dass die Beamtinnen und Beamten, die ihren Dienst in der Bereitschaftspolizei oder den, mit neuen Aufgaben betrauten, Verfügungseinheiten versehen, zwar die Polizeizulage, aber keine Erschwerniszulage oder Vergleichbares erhalten.

Während die Verfügungseinheiten in der Regel eine Monatsvorplanung vornehmen, plant die Bereitschaftspolizei ihren Dienst nur wochenweise.

Die dynamischen und auch kurzfristigen Einsatzerfordernisse führen nicht selten dazu, dass trotzdem oft tägliche Anpassungen durchzuführen sind und von Planbarkeit keine Rede mehr sein kann. Dies stellt die Kolleginnen und Kollegen insbesondere im familiären Umfeld und im Freundeskreis immer wieder vor große Herausforderungen und Belastungen.

Sowohl die Verfügungseinheiten als auch die Bereitschaftspolizei werden zudem regelmäßig für die Bewältigung von Sofortlagen, wie z.B. die Betreuung von Spontanversammlungen oder Geländeabsuchen alarmiert - dies erfolgt insbesondere bei Sofortlagen nicht selten aus der Freizeit heraus. Dieser Umstand wurde nicht zuletzt bereits während der Corona-Pandemie durch die sog. Querdenker-Demonstrationen deutlich, sondern offenbart sich auch ganz aktuell durch Solidaritätskundgebung im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie pro-palästinensischen und häufig antisemitischen Demonstrationen im Kontext zu den barbarischen Terroranschlägen der Hamas gegen Israel.

Dirk Waldmann, Vorsitzender des Direktionsverbandes ZPD, fordert deshalb: "Es wird Zeit, dass diese Flexibilität und Bereitschaft der Kollegen und Kolleginnen neben dem wiederkehrenden Lob auch endlich finanziell gewürdigt wird." "Gerade in Zeiten, wo auch die Polizei vom Fachkräftemangel betroffen ist und die Bewerberzahlen rückläufig sind, sollte man Dinge wie Wertschätzung und Attraktivität des Berufes nicht auf die leichte Schulter nehmen!" ergänzt Gerlach.

Christian-Tobias Gerlach / Vorsitzender Direktionsverband Lüneburg der DPolG Niedersachsen

Dirk Waldmann / Vorsitzender Direktionsverband ZPD der DPolG Niedersachsen

Rückfragen bitte an:

DPolG Niedersachsen
Christian-Tobias Gerlach
Mobil: 0151 15700177
E-Mail: kontakt@dpolg.org
https://www.dpolg.org/

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