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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Festnahme von zwei mutmaßlichen Unterstützern der ausländischen terroristischen Vereinigungen "Volksrepubliken Donezk und Lugansk"

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat heute (21. Januar 2026) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2026

den russischen Staatsangehörigen Suren A. und den deutschen Staatsangehörigen Falko H.

in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland (Brandenburg) von Beamten des Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem werden dort Räumlichkeiten der Beschuldigten durchsucht.

Die Beschuldigten sind der Unterstützung ausländischer terroristischer Vereinigungen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b Abs. 1 S. 1 und 2 StGB) in mehreren Fällen dringend verdächtig.

In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Suren A. und Falko H. nahmen seit 2016 herausgehobene Stellungen in einem Verein ein, der den Transport von Versorgungsgütern und Medizinprodukten, aber auch von Drohnen in den Donbass zugunsten von Milizionären der "Volksrepubliken Donezk und Lugansk" organisierte. Bei den "Volksrepubliken Donezk und Lugansk" handelt es sich um pro-russische Gruppierungen, die ab Frühjahr 2014 die Kontrolle über die ukrainischen Verwaltungsbezirke Donezk und Lugansk mit dem Ziel der Loslösung von der Ukraine beanspruchten und sich intensive Auseinandersetzungen mit den ukrainischen Streitkräften lieferten. Dabei setzten die Gruppierungen immer wieder auch Gewalt gegen die Zivilbevölkerung ein. Sie wurden Ende 2022 in die Befehlsstrukturen der russischen Streitkräfte eingegliedert.

Suren A. leitete Vereinsgelder von über 14.000 EUR in die "Volksrepubliken Donezk und Lugansk". Daneben finanzierte er Gütertransporte für die dortigen Milizen. Falko H. reiste mehrfach zu Gesprächen mit Vertretern der "Volksrepubliken Donezk und Lugansk" im Donbass und nahm Lieferaufträge entgegen. Zudem wirkte er regelmäßig an der Verteilung von Gütern vor Ort mit.

Die Beschuldigten werden morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

In diesem Zusammenhang waren bereits am 27. Mai 2025 im Auftrag der Bundesanwaltschaft die Wohnung einer weiteren beschuldigten Person im Landkreis Dahme-Spreewald (Brandenburg) sowie weitere Objekte in Berlin und Brandenburg durchsucht worden.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

Original-Content von: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), übermittelt durch news aktuell

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