POL-BI: Betrüger bietet Kinderwagen an
Bielefeld (ots)
SI / Bielefeld / Stadtgebiet - Eine Bielefelderin beabsichtigte am Sonntag, 01.02.2026, einen Kinderwagen über ein Kleinanzeigenportal zu kaufen. Trotz der geleisteten Zahlung erhielt sie die Ware nicht.
Die 35-jährige Bielefelderin wurde auf dem Kleinanzeigenportal auf ein Angebot für einen 3 in 1 Kinderwagen eines Händlers in Hamburg aufmerksam.
Bei einer ersten Kontaktaufnahme forderte der vermeintliche Verkäufer die Bielefelderin auf, zu einem externen Messenger-Dienst zu wechseln. Dort nannte er eine Anschrift in Baden-Württemberg. Das war der Verkäuferin für eine Abholung zu weit entfernt. Außerdem wurde sie von dem Käufer unter Druck gesetzt, sodass sie schließlich den Kinderwagen per Echtzeitüberweisung bezahlte.
Später wurde die Bielefelderin skeptisch, als sie sah, dass die Anzeige noch immer geschaltet war. Ihr Mann gab sich dann als weiteren Interessenten aus und bekam vom gleichen Verkäufer eine andere Adresse genannt.
Auf den Betrug angesprochen, brach der Täter den Kontakt ab.
Beim Handel auf Kleinanzeigenportalen gilt grundsätzlich: Leisten Sie keine Vorauszahlungen an Unbekannte! Nutzen Sie stattdessen sichere Bezahlmethoden, die einen Käuferschutz beinhalten.
Es empfiehlt sich, die Ware nach Möglichkeit abzuholen und vor Ort zu bezahlen. Dabei können Sie auch die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit prüfen.
Beachten Sie auch: Die Historie eines Benutzerkontos, wie Bewertung, Alter etc., lässt sich fälschen und ist daher kein verlässlicher Indikator für die Vertrauenswürdigkeit eines Anbieters.
Seien sie skeptisch, wenn der Verkäufer einen externen Messenger-Dienst nutzen möchte, und lassen Sie sich nie unter Druck setzen.
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