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Hauptzollamt Schweinfurt

HZA-SW: Weihnachten und Black Friday - Das Hauptzollamt Schweinfurt gibt Hinweise zu Bestellungen und Geschenken aus dem Ausland

HZA-SW: Weihnachten und Black Friday - Das Hauptzollamt Schweinfurt gibt Hinweise zu Bestellungen und Geschenken aus dem Ausland
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Bamberg / Schweinfurt / Würzburg (ots)

Der Black Friday ist erst der Anfang - nun beginnt die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings. Für Paketdienste und Versandunternehmen herrscht nun Hochbetrieb. Damit die Geschenke rechtzeitig unter dem Weihnachtsbaum liegen, sollten Käufer bei Bestellungen aus dem Ausland nicht nur die Lieferzeiten im Blick behalten. Auch zoll- und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten.

Was gilt bei Paketen aus Nicht-EU-Staaten?

   - Bestellungen mit einem Wert bis 150 Euro: Es fällt keine 
     Zollabgabe an. Zu zahlen sind jedoch die Einfuhrumsatzsteuer 
     (EUSt) in Höhe von 19% (bzw. 7% bei bestimmten Waren wie 
     Lebensmitteln oder Büchern) sowie Verbrauchsteuern bei 
     alkoholischen Getränken (z.B. Bier, Spirituosen, Sekt, Liköre), 
     sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee.
   - Bestellungen mit einem Wert über 150 Euro: Hier werden 
     Einfuhrumsatzsteuer (19% bzw. 7%), ein warenabhängiger Zoll 
     sowie gegebenenfalls Verbrauchsteuern bei alkoholischen 
     Getränken, sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee fällig.
   - Geschenksendungen (unentgeltlich von Privatperson an 
     Privatperson, wenn die Waren nicht verboten oder 
     mengenbeschränkt sind) sind bis zu einem Wert von 45 Euro 
     abgabenfrei.Bitte beachten Sie, dass bei 
     verbrauchsteuerpflichtigen Waren nur bestimmte Mengen steuerfrei
     bleiben (z.B. 50 Zigaretten, 1 Liter Spirituose und 
     alkoholhaltige Getränke, 500 Gramm Kaffee).

Was gilt bei Paketen aus dem EU-Inland?

Sendungen innerhalb der EU können grundsätzlich ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Bei Paketen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie zum Beispiel alkoholische Getränke, sonstige alkoholhaltige Waren und Kaffee) aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland ist jedoch die entsprechende Verbrauchsteuer zu entrichten. Dies gilt auch für Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die auf dem Postweg von privat an privat versandt werden.

Achtung bei Fälschungen und fehlenden Kennzeichnungen

Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich schnell als Fehlkauf erweisen, wenn sie gefälscht sind. Bestellungen solcher Produkte können auch rechtliche Folgen haben, da der Zoll gefälschte Waren grundsätzlich beschlagnahmt. Oft wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet und der Marken- bzw. Rechteinhaber kann zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

Auch die Produktsicherheit sollte beim Online-Shopping nicht außer Acht gelassen werden, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Stellt der Zoll fest, dass Produkte die EU-Standards nicht erfüllen, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb auf korrekte Kennzeichnungen achten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie unrealistisch günstig erscheinenden Angeboten genau hinsehen und nur bei seriösen Anbietern bestellen.

Tabakwaren

Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren (wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren) und Substitute für Tabakwaren (Liquids für E-Zigaretten und deren Mischkomponenten, Einweg-E-Zigaretten) ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Tabakwaren bzw. deren Substitute ohne deutsches Steuerzeichen werden durch den Zoll beschlagnahmt.

Wie Sie sich informieren können

"Wer im Ausland einkauft, sollte die Einfuhrbestimmungen kennen - sonst kann das vermeintliche Schnäppchen schnell teuer werden. Auf www.zoll.de finden Verbraucher verlässliche Informationen." erklärt Benedikt Danz, Sprecher des Hauptzollamts Schweinfurt.

Für schnelle Auskünfte steht dort der Chatbot "TinA" zur Verfügung. Mit dem Abgabenrechner lässt sich dort zudem ermitteln, welche Einfuhrabgaben voraussichtlich anfallen.

Weiterführende Hinweise hierzu:

"Chatbot TinA":

https://tina-zoll.bundesbots.de/

"Abgabenrechner": https://www.zoll.de/DE/Service/Online-Rechner/Zoll_und_Post/zoll_und_post.html

"Infos zu Paketsendungen und Internetbestellungen": https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html

Link: "FAQs zu Postsendungen" https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Fragen-Antworten/fragen-antworten_node.html

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Schweinfurt
Pressestelle
Benedikt Danz
Tel.: 09721/6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de

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