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Hauptzollamt Schweinfurt

HZA-SW: Haftstrafe für Sanitärinstallateur wegen langjähriger Schwarzarbeit - Zoll deckt umfangreiche Scheinselbstständigkeit in Handwerksbetrieb auf

HZA-SW: Haftstrafe für Sanitärinstallateur wegen langjähriger Schwarzarbeit - Zoll deckt umfangreiche Scheinselbstständigkeit in Handwerksbetrieb auf
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Schweinfurt / Würzburg / Aschaffenburg (ots)

Das Amtsgericht Würzburg hat gegen einen Sanitärinstallateur aus dem Landkreis Aschaffenburg einen Strafbefehl wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) erlassen. Der 63- jährige Unternehmer hatte über mehrere Jahre hinweg Arbeitnehmer beschäftigt, ohne sie ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anzumelden und Beiträge abzuführen.

Nach den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls gründete der Beschuldigte im Jahr 2016 eine Gesellschaft, deren Unternehmenszweck die Ausführung von Arbeiten im Bereich der Sanitärinstallation sowie des Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagenbaus war. Um die tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse zu verschleiern, wurden die bei ihm tätigen Arbeitnehmer nach außen hin als Gesellschafter dargestellt. Tatsächlich waren diese Personen jedoch weisungsgebunden tätig und unterlagen den typischen Merkmalen einer abhängigen Beschäftigung.

Im Zeitraum von 2016 bis 2020 führte der Unternehmer für seine Beschäftigten weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ab. Insgesamt wurden den zuständigen Einzugsstellen - darunter die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie mehrere Krankenkrassen - Beiträge in Höhe von knapp 122.000 Euro vorenthalten.

Das Amtsgericht Würzburg verhängte gegen den Beschuldigten eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde der Mann verpflichtet, die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten.

Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig.

Zusatzinformation:

Die Aufklärung von Straftaten nach § 266a Strafgesetzbuch (StGB) gehört zu den zentralen Aufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls.

Eine unterlassene oder unrichtige Anmeldung von Beschäftigungsverhältnissen zur Sozialversicherung ist regelmäßig strafbar; Arbeitgebern drohen hierbei Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch die FKS trägt maßgeblich zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und gewährleistet faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Schweinfurt
Benedikt Danz
Tel.: 09721/6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de

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