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Hauptzollamt Rosenheim

HZA-RO: Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert das Beherbungsgewerbe -Das Hauptzollamt Rosenheim an bundesweiter Schwerpunktkontrolle beteiligt-

HZA-RO: Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert das Beherbungsgewerbe -Das Hauptzollamt Rosenheim an bundesweiter Schwerpunktkontrolle beteiligt-
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Rosenheim, Bad Reichenhall, Weilheim, Altötting, Traunstein (ots)

Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Beherbergungsgewerbe vergangenen Freitag (05.08.2022) war das Hauptzollamt Rosenheim mit über 70 Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beteiligt . Ziel war es, mögliche Fälle von Schwarzarbeit, Sozial- und Abgabenbetrug sowie Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festzustellen.

Bei den Kontrollen in den Lkr. BGL, TS, AÖ, RO, GAP, WM und MB wurden 224 Personen überprüft, dabei stellten die Zollbeamtinnen und -beamten 10 Mindestlohn-Verstöße, zwei Fälle mit dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit sowie einen Verdacht des Leistungsmissbrauchs fest. Bei sechs Fällen bei denen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung gem. § 266a StGB vorliegt, sind weitere Ermittlungen notwendig. Des Weiteren stellten die Zöllner noch zwei Fälle der illegalen Ausländerbeschäftigung fest. Eine davon bei einer Kontrolle eines Hotels im Landkreis Traunstein. Bereits bei der Überprüfung des ersten Beschäftigten traten Unstimmigkeiten auf. Der serbische Staatsbürger konnte den Beamten im Rahmen der Kontrolle keinen gültigen Aufenthaltstitel bzw. keine Arbeitsgenehmigung vorlegen, welche er für eine legale Beschäftigung in Deutschland benötigte.

Aufgrund der fehlenden Dokumente wurde der Mann nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Traunstein vorläufig festgenommen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Der Beschuldigte wurden mittlerweile mit der Auflage, die EU binnen 24 Stunden zu verlassen, wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen den Arbeitgeber wurde ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet.

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Zusatzinformation:

Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde, seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1.Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
Mobil: 0162/2592622
E-Mail: patrizia.kaiser@zoll.bund.de
www.zoll.de

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