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HZA-R: Zoll aus Selb nimmt Drogenschmuggler auf der A9 fest - Über 600 Gramm Marihuana hinter dem Handschuhfach versteckt

HZA-R: Zoll aus Selb nimmt Drogenschmuggler auf der A9 fest - Über 600 Gramm Marihuana hinter dem Handschuhfach versteckt
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Regensburg (ots)

Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb des Hauptzollamts Regensburg stellten Mitte Oktober auf der A9 bei Berg (Landkreis Hof) über 600 Gramm Marihuana sicher.

Ein 28-jähriger Bulgare war gemeinsam mit seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern auf dem Weg von Berlin nach Bulgarien, als sein Fahrzeug von den Zöllnern zur Kontrolle angehalten wurde. Auf Nachfrage gab der Mann an, keine verbotenen oder anmeldepflichtigen Waren mitzuführen. Bei der Kontrolle des Pkw stellten die Beamten jedoch Unregelmäßigkeiten im Bereich des Armaturenbretts fest.

"Nach ersten Hinweisen auf Manipulationen wurde mithilfe technischer Hilfsmittel zunächst ein Päckchen Marihuana entdeckt. Beim Ausbau des Handschuhfachs kamen schließlich insgesamt vier mit Klebeband umwickelte Päckchen zum Vorschein, die in einem Hohlraum hinter dem Handschuhfach verborgen waren", berichtet Günter Schnabel, Leiter des Kontrollraums Nord des Hauptzollamts Regensburg.

Insgesamt wurden mehr als 600 Gramm Marihuana sichergestellt. Der Fahrer gab an, die Drogenpäckchen in Berlin selbst eingebaut zu haben. Seine Ehefrau habe davon nichts gewusst. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz in Verbindung mit Bannbruch eingeleitet. Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen.

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt München im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hof. Dem 28-Jährigen droht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Hintergrund:

Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 wurde der Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland teilweise legalisiert. Die Regelungen gelten jedoch ausschließlich innerhalb Deutschlands.

Der grenzüberschreitende Verkehr mit Cannabis - also die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr - bleibt weiterhin verboten und stellt eine Straftat dar. Der Zoll überwacht diese Verbote im grenzüberschreitenden Verkehr.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Regensburg
Nadine Striegel
Telefon: 0941 2086-1503
E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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