HZA-MS: Zoll prüft Baubranche im Münsterland Bundesweiter Aktionstag
Hauptzollamt Münster prüft Objekte in Bocholt, Münster und Stadtlohn
Zöllner stoßen vor Ort auf 18 illegal beschäftigte Personen
Münster/ Bocholt / Stadtlohn (ots)
Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster überprüften am Dienstag im Rahmen einer bundesweit konzertierten, risikoorientierten Schwerpunktaktion Bauobjekte im Münsterland. Die Prüfungen richteten sich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Fokus auf das Baugewerbe.
Mit rund 60 Einsatzkräften befragte der Zoll die angetroffenen Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Die Zollbeamtinnen und Zollbeamten überprüften dabei, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob ausländische Arbeitnehmer über die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel verfügen sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen. Zudem kontrollierten die Beamtinnen und Beamten, ob die vorgeschriebenen Mindestlöhne gezahlt werden.
Das Hauptzollamt Münster führte im Rahmen seiner Prüfungen von insgesamt sechs zum Teil großen Bauobjekten in Bocholt, Münster und Stadtlohn vorläufigen Zahlen zufolge rund 180 Personenbefragungen durch und überprüfte etwa 40 Arbeitgeber durch Prüfungen von Geschäftsunterlagen. Unterstützung erhielten die Zollbeamtinnen und Zollbeamten zudem teilweise auch vor Ort von Beschäftigten der jeweiligen Ausländerämter.
Ersten Erkenntnissen zufolge stieß das Hauptzollamt Münster bei seinen Prüfungen in insgesamt 18 Fällen auf illegal beschäftigte Personen. Davon allein 17 Personen mit moldawischer Staatsangehörigkeit, beschäftigt mit Schalungsarbeiten im Bereich Beton und Eisen, traf der Zoll in einem einzigen Bauobjekt an. "Wir können hier bereits jetzt von massiven ausländerrechtlichen Verstößen sprechen", teilt Britta Flothmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster, mit. Der Zoll eröffnete entsprechende Strafverfahren gegen die betroffenen Personen und Arbeitgeber. Durch die zuständigen Ausländerämter erhalten die illegal beschäftigten Personen nun eine entsprechende Ausreiseverfügung.
Darüber hinaus eröffnete die FKS des Hauptzollamtes Münster in einem weiteren Fall ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund des Arbeitens ohne Arbeitserlaubnis bei einem ukrainischen Staatsangehörigen. Zusätzlich besteht in rund 25 Fällen der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit und damit das Vorenthalten von Sozialversicherungsabgaben.
Die weitere Auswertung der Unterlagen wird die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS des Hauptzollamtes Münster die kommenden Wochen und Monate beschäftigen. Die weiteren Ermittlungen des Zolls dauern an.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Münster
Pressesprecherin
Britta Flothmann
Telefon: 0251-4814-1304
E-Mail: presse.hza-muenster@zoll.bund.de
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