HZA-KA: Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit und Betrugs rechtskräftig verurteilt
Freiheitsstrafe ohne Bewährung
Karlsruhe (ots)
Ergänzend zu der gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Hauptzollamts Karlsruhe vom 3. September 2025 wird mitgeteilt:
Das Amtsgericht Heidelberg hat einen 65-jährigen Bauunternehmer aus dem Rhein-Neckar-Kreis nunmehr rechtskräftig wegen Schwarzarbeit und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt.
Bereits Anfang September 2025 war gegen den Unternehmer ein Haftbefehl ergangen, der durch Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls vollstreckt wurde. Der Beschuldigte wurde festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die umfangreichen Ermittlungen des Zolls hatten ergeben, dass der Bauunternehmer im Zeitraum von 2019 bis Ende 2023 Arbeitnehmer in erheblichem Umfang beschäftigte, ohne die hierfür fälligen Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abzuführen. Darüber hinaus machte er gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) wiederholt unrichtige und unvollständige Angaben zu den von ihm gezahlten Löhnen.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelte der Zoll wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 80 Fällen sowie wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 36 Fällen. Der festgestellte Gesamtschaden beläuft sich auf rund 300.000 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen sowie auf weitere rund 65.000 Euro, die nicht an die ULAK abgeführt wurden.
Im Zuge der Verhandlung am Amtsgericht Heidelberg räumte der Angeklagte die Tatvorwürfe ein und akzeptierte das Urteil, das mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten empfindlich ausfiel. Das Urteil ist rechtskräftig.
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