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Hauptzollamt Karlsruhe

HZA-KA: Zoll ahndet Mindestlohn- und Meldepflichtverstöße bei Logistikunternehmen
Bußgeld in Höhe von über 13.000 Euro verhängt

Karlsruhe (ots)

Nach Abschluss der Ermittlungen hat das Hauptzollamt Karlsruhe gegen einen im Logistik- und Transportgewerbe tätigen Betrieb wegen mehrerer Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften ein Bußgeld in Höhe von über 13.000 Euro verhängt.

Den Ermittlungen lag eine Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Oktober 2023 zugrunde. Dabei trafen Einsatzkräfte einen türkischen Fahrer eines Kleintransporters an, der nach Überprüfung der vorliegenden Daten nicht zur Sozialversicherung gemeldet war. Die anschließende Geschäftsunterlagenprüfung sowie weiterführende Ermittlungen ergaben, dass der Betrieb im Zeitraum von Juni 2023 bis Dezember 2023 mehreren Arbeitnehmern nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn gezahlt hatte. Der vorenthaltene Lohn belief sich auf insgesamt rund 2.000 Euro.

Des Weiteren stellte sich heraus, dass der Betrieb im Zeitraum von Juli 2023 bis August 2023 einen türkischen Arbeitnehmer beschäftigte, der weder über den erforderlichen Aufenthaltstitel noch über die Genehmigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit verfügte. Zudem wurden Verstöße gegen die gesetzliche Meldepflicht sowie gegen die Sofortmeldepflicht festgestellt.

Das nunmehr durch die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe verhängte Bußgeld setzt sich wie folgt zusammen: § 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG - Mindestlohnverstoß: 5.231,00 Euro § 111 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a SGB IV - Meldepflichtverletzung: 750,00 Euro § 111 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b SGB IV - Sofortmeldepflichtverletzung: 750,00 Euro § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III - unerlaubte Beschäftigung von Ausländern ohne entsprechenden Aufenthaltstitel: 7.000 Euro

"Die konsequente Bekämpfung von Mindestlohnverstößen und illegaler Beschäftigung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeit unserer Finanzkontrolle Schwarzarbeit.", erklärt Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. "Nur durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben können faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet und Arbeitnehmer wirksam geschützt werden", so Holm abschließend.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
Telefon: 0721/1833-1072
E-Mail: presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell

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