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Hauptzollamt Erfurt

HZA-EF: Zoll deckt Schwarzarbeit in Nordhausen auf
Freiheitsstrafen wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge

HZA-EF: Zoll deckt Schwarzarbeit in Nordhausen auf / Freiheitsstrafen wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge
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Erfurt/Nordhausen (ots)

Das Landgericht Mühlhausen hat im Juni dieses Jahres zwei Verantwortliche einer Baufirma aus Nordhausen wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, teilweise in Tateinheit mit Steuerhinterziehung, zu Freiheitsstrafen verurteilt. Eine weitere Person wurde der Beihilfe schuldig gesprochen.

Der 45-jährige Geschäftsführer der Baufirma wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten, die 58-jährige Geschäftsführerin zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Der 51-jährige Ehemann der Geschäftsführerin wurde wegen Beihilfe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt, verurteilt.

Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen und des Hauptzollamtes Erfurt konnte den inzwischen rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass diese in den Jahren 2021 bis 2023 mehrere Arbeitnehmer "schwarz" beschäftigten, indem sie diese nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung anmeldeten und zu geringe Sozialversicherungsbeiträge abführten. Hierdurch entstand den Sozialversicherungsträgern ein Schaden von rund 1,8 Millionen Euro.

Ausgangspunkt für die Ermittlungen waren Baustellenkontrollen des Zolls in Nordhausen. Bei der Sichtung der Geschäftsunterlagen stieß der Zoll auf Unregelmäßigkeiten in der Buchführung der Baufirma. Um Schwarzlohnzahlungen zu kaschieren, verwendeten die Verurteilten sogenannte Abdeckrechnungen von Servicefirmen.

Die Verurteilten hatten sich in der Hauptverhandlung überwiegend geständig eingelassen.

Zusatzinformation:

Ziel des An- und Verkaufs von Abdeckrechnungen ist die Schaffung eines Schwarzgeldkreislaufes, um Sozialabgaben und Steuern einzusparen. Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer werden meist nicht oder nur mit einem geringeren Arbeitslohn zur Sozialversicherung angemeldet und durch Schwarzgeldzahlungen entlohnt. Neben der Schädigung der Sozialversicherung und des Fiskus sind die betroffenen Arbeitnehmer nicht oder nur unzureichend über die Sozialversicherung abgesichert.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Erfurt
Carlito Klaus
Telefon: 0361 60176-109
E-Mail: presse.hza-erfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de

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