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Hauptzollamt Dortmund

HZA-DO: Zoll führt nächtliche Kontrollen im Gaststättengewerbe und Rotlichtmilieu durch
Schwarzarbeit in mehreren Fällen aufgedeckt

HZA-DO: Zoll führt nächtliche Kontrollen im Gaststättengewerbe und Rotlichtmilieu durch / Schwarzarbeit in mehreren Fällen aufgedeckt
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Bad Berleburg/Kreuztal/Lennestadt/Siegen (ots)

Beamte des Hauptzollamts Dortmund haben am späten Samstagabend und in der Nacht auf Sonntag in verschiedenen Orten Bars, Diskotheken sowie Etablissements im Prostitutionsgewerbe überprüft und dabei mehrere Verstöße festgestellt.

Bei der Kontrolle einer Diskothek in Lennestadt wurden alleine vier Mitarbeiter erfasst, die nicht zur Sozialversicherung gemeldet sind.

"Dabei getroffene Ausreden, dass es sich nur um eine Probearbeit oder Gefälligkeit und nicht etwa um ein Arbeitsverhältnis handele, sind die Zöllnerinnen und Zöllner gewohnt", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund.

"Etwas kreativer, aber auch nicht überzeugend war die Behauptung eines Türstehers, der darauf bestand, dass er nur Gast und seine Security-Arbeitskleidung ein Karnevalskostüm sei. Bezeichnenderweise wäre er damit der einzige Kostümierte in der ganzen Diskothek gewesen", so Münch weiter.

Den Arbeitgeber erwartet nun ein Ermittlungsverfahren.

Ärger droht auch dem Betreiber eines Clubs in Siegen. Von seinen vier Türstehern waren zwei zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht angemeldet. Die Anmeldungen wurden erst am nächsten Morgen nachgeholt, nachdem die Zöllner den Sachverhalt aufgenommen hatten.

Wer Arbeitnehmer nicht anmeldet und keine Beiträge zahlt, begeht eine Straftat. Zudem gilt in Branchen wie beispielsweise dem Gaststätten- und dem Sicherheitsgewerbe eine Sofortmeldepflicht, wonach Arbeitnehmer bereits vor Aufnahme der Beschäftigung gemeldet werden müssen.

Das erleichtert dem Zoll, der den Eingang einer solchen Meldung elektronisch auf die Sekunde genau nachvollziehen kann, potenzielle Fälle von Schwarzarbeit zu erkennen. "Bei Verstößen wird hart durchgegriffen und eine empfindliche Geldbuße festgesetzt. Dadurch sollen Arbeitgeber zu gesetzeskonformem Handeln angehalten werden", so Münch weiter.

In einem Bordell in Siegen wurden vier selbständige Prostituierte angetroffen, die eine Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz vorweisen konnten. Bei einer fünften fehlte diese jedoch. Der Zoll wird deswegen den Kreis Siegen-Wittgenstein als zuständige Behörde informieren.

Insgesamt wurden rund 30 Personen überprüft.

"Mit Kontrollen des Zolls, die risikoorientiert durchgeführt werden, muss jederzeit gerechnet werden. Schwarzarbeit lohnt sich nicht", resümiert Münch.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

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