HZA-AC: Bundesweiter Aktionstag des Zolls gegen Schwarzarbeit Aachener Zoll prüft Gastronomie- und Hotelbranche in der Region
Aachen (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am vergangenen Freitag im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Beschäftigte der FKS des Hauptzollamts Aachen prüften im Rahmen der Schwerpunktprüfung branchenbezogen Betriebe in der Städteregion Aachen sowie den Kreisen Düren und Euskirchen. Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten einundvierzig Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. In vier Fällen leiteten sie vor Ort Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und illegaler Ausländerbeschäftigung ein. Außerdem leiteten sie acht Ordnungswidrigkeitenverfahren ein - unter anderem wegen Nichtbeachtung der Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten und Verstoß gegen die Sofortmeldepflicht. In acht Fällen wurden Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt bzw. begonnen. Im Anschluss an die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Beschäftigten der FKS die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen. Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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