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Hauptzollamt Aachen

HZA-AC: Aachener Zoll deckt "roten Diesel' auf
Fahrzeugbesitzer streicht Dieselfilter an, um Steuerhinterziehung zu verschleiern

Aachen (ots)

Immer wieder stellen die Beamtinnen und Beamten des Zolls im Rahmen ihrer stichprobenartigen Kontrollen fest, dass sich im Tank mancher Fahrzeuge Heizöl statt Diesel befindet. Derzeit häufen sich die Aufgriffe im Bezirk des Hauptzollamts Aachen.

In einem aktuellen Fall hatte ein Fahrzeugbesitzer den Dieselfilter mit Farbe angestrichen, mutmaßlich um die Sichtprüfung zu erschweren und die Steuerhinterziehung zu verschleiern. Um schnell erkennen zu können, ob es sich um steuerbegünstigtes Heizöl oder um Dieselkraftstoff handelt, wird Heizöl grundsätzlich unter anderem mit einem roten Farbstoff versehen.

Was umgangssprachlich als "Heizölverdieselung" bezeichnet wird, beschreibt einen Vorgang, bei dem steuerbegünstigtes Heizöl statt Diesel in Kraftfahrzeugen verwendet wird, um Kosten zu sparen. Energieerzeugnisse, die zum Heizen vorgesehen sind, unterliegen einem niedrigeren Steuersatz als solche, die als Kraftstoff verwendet werden.

Da Heizöl für den Einsatz in Dieselmotoren nicht vorgesehen ist und steuerlich anders behandelt wird, ist diese Praxis nicht nur illegal und wird als Steuerhinterziehung geahndet, sondern kann auch zu Motorschäden durch mangelnde Schmierung oder zu erhöhten Schadstoffemissionen führen.

Der Einsatz der Beamtinnen und Beamten ist zudem wichtig, da sich manche Speditionen auf diese Weise einen illegalen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Bei den Kontrollen entnehmen die Zöllnerinnen und Zöllner eine Kraftstoffprobe aus dem Fahrzeugtank. Wird statt Dieselkraftstoff steuerbegünstigtes Heizöl festgestellt, ist die Steuer für das gesamte Fassungsvermögen des Tanks zu entrichten, unabhängig davon, wie viel Heizöl sich tatsächlich noch darin befindet. Dass für das Heizöl eventuell bereits eine abweichende Energiesteuer gezahlt wurde, bleibt unberücksichtigt. Die Straftat der Steuerhinterziehung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Aachen
Sabine Krämer
Telefon: 0241/9091-2080
E-Mail: presse.hza-aachen@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Aachen, übermittelt durch news aktuell

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