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HZA-OL: Kioskverkäufer handelt mit illegalen E-Zigaretten Zoll in Emden deckt Steuerschaden von 2.650,- EUR auf

HZA-OL: Kioskverkäufer handelt mit illegalen E-Zigaretten Zoll in Emden deckt Steuerschaden von 2.650,- EUR auf
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Oldenburg (ots)

Bei einer Kontrolle im Rahmen der Steueraufsicht stellten Kolleginnen und Kollegen der Kontrolleinheiten Emden und Norden des Hauptzollamts Oldenburg am 7. Februar 2026 in einem Kiosk in Aurich insgesamt 15 E-Zigaretten (sog. Vapes) der Marke "Fumot Tornado 15.000" mit einem Inhalt von jeweils 25ml Liquid fest, die allesamt keine Steuerbanderole trugen. Der Inhaber des Kiosks hätte nach Aussage des angetroffenen Verkäufers keine Kenntnis von dem Handel mit den unversteuerten und nicht verkehrsfähigen Waren in seinem Geschäft. Vielmehr räumte der Mann ein, dass er die Vapes selbst beziehen und in dem Kiosk an private Endverbraucher auf eigene Rechnung verkaufen würde. Die Zöllner leiteten daraufhin mehrere Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Verbindung mit dem Verdacht eines Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz sowie wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz ein. Aufgrund der Gesamtumstände wurde durch die eingesetzten Beamten über die Staatsanwaltschaft Aurich ein richterlicher Beschluss des Zentralen Bereitschaftsdienstes des Amtsgerichts Norden für das Amtsgericht Aurich zur Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten eingeholt. Als die für die Durchsuchung eingeteilten Kräfte an der Wohnung eintrafen, bemerkten sie, dass eine unbekannte Person offensichtlich Kartons aus dem Hintereingang der Wohnung des Beschuldigten heraus in ein Fahrzeug transportiert hatte und den Ort verlassen wollte. Die Zöllner hielten den PKW daraufhin an und kontrollierten den 47-jährigen Fahrer. Im Kofferraum des Fahrzeugs wurden im Verlauf der Kontrolle schließlich weitere 224 Stück E-Zigaretten der Marke "Fumot Tornado 15.000" mit einem Inhalt von jeweils 25ml Liquid in zwei großen Kartons aufgefunden. Gegen den Fahrer wurde daraufhin ebenfalls ein Steuerstrafverfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet. Bei der sich anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden von den Einsatzkräften keine weiteren Beweismittel aufgefunden. Alle aufgefundenen Vapes wurden von den Kontrollbeamten sichergestellt und die fälligen Abgaben i.H.v. 2.650,- EUR noch vor Ort durch Steuerbescheid festgesetzt und dieser dem Kioskverkäufer als Steuerschuldner ausgehändigt. Die weiteren Ermittlungen werden durch die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Bremen geführt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Oldenburg
Jens Kloppmann
Telefon: 0441/8009-1303
E-Mail: Jens.Kloppmann@zoll.bund.de
www.zoll.de

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