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Hauptzollamt Oldenburg

HZA-OL: Schwerpunktkontrolle auf der A1

Oldenburg (ots)

Am gestrigen Dienstag den 25. November 2025 wurde auf dem Parkplatz Cappeln Hagelage Ost an der Bundesautobahn A 1 eine Großkontrolle in Zusammenarbeit mit mehreren Behörden durchgeführt. Beteiligt waren federführend die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Oldenburg gemeinsam mit Einsatzkräften der Landespolizei Niedersachsen, der Staatsanwaltschaft Oldenburg, des Technischen Hilfswerkes, des Bundesamtes für Logistik und Mobilität, der Landkreise Cloppenburg und Oldenburg, der Hauptzollämter Bremen und Kiel sowie weitere Kontrollkräfte der Kontrolleinheiten Brake und Wilhelmshaven des Hauptzollamts Oldenburg. Insgesamt waren über 100 Vollzugskräfte eingesetzt. Schwerpunkt dieser Maßnahme auf einem der am stärksten frequentierten Verkehrswege in Norddeutschland war insbesondere die Kontrolle des gewerblichen Güterkraftverkehrs und des privaten Reiseverkehrs zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Hierbei kam u. a. eine Vollmobile Röntgenanlage des Zolls zum Einsatz. Insgesamt wurden 79 LKW der Kontrollstelle zugeführt, von denen 33 mit Hilfe der Röntgenanlage durchleuchtet wurden. Des Weiteren wurden im Verlauf der Kontrolle eine Vielzahl an PKW und Kleintransporter und insgesamt 203 Personen überprüft. Zollseitig wurden Besteuerungsverfahren hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer, Tabaksteuer und Kfz-Steuer durchgeführt. In einem PKW wurden beispielsweise mehrere Gepäckstücke aufgefunden, die durch ein darauf ausgerichtetes Röntgenmobil des Hauptzollamts Bremen gescannt wurden. Dabei wurde festgestellt, dass sich im Inneren der Gepäckstücke offenbar Zigaretten befanden. Im Reisegepäck wurden daraufhin 3.620 Stück Zigaretten festgestellt, die nicht den steuerrechtlichen Vorschriften entsprachen. In Folge dessen wurde gegen eine Person ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, die fällige Tabaksteuer nacherhoben und eine Sicherheitsleistung für zu erwartende Strafen und Bußgelder festgesetzt. In mehreren Fällen wurden durch die Kontrollkräfte Bargeldbeträge über 10.000 EUR festgestellt, die nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden. In einem Fall konnte eine legale Herkunft des Geldes nicht nachgewiesen werden. Die Kontrollbeamten entschieden sich daher zur Einleitung eines Clearing-Verfahrens. Weitere Kontrollen im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit begründeten in drei Fällen den Verdacht auf Nichteinhaltung des Mindestlohns. Weiterhin wurde in zwei Fällen die illegale Beschäftigung von Ausländern sowie ein Verstoß gegen die Sofortmeldepflicht festgestellt. In vier Fällen ergab sich der Anfangsverdacht Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut zu haben. Die Ermittlungen hierzu dauern noch an. "Die Nutzung der eingesetzten Einsatzmittel, insbesondere der Röntgentechnik war von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Aufgabenerledigung." bilanzierte Tim Harms von der Einsatzleitung des Zolls. "Hierdurch konnten unnötige und zeitaufwändige (Teil-) Entladungen von Ware vermieden und stattdessen ressourcenschonend gezielte Kontrollen anhand von festgestellten Auffälligkeiten durchgeführt werden." so Harms weiter.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Oldenburg
Jens Kloppmann
Telefon: 0441/8009-1303
E-Mail: Jens.Kloppmann@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Oldenburg, übermittelt durch news aktuell

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