HZA-HB: Zoll verhindert Tabakschmuggel am Flughafen Bremen
Reisender transportierte Wasserpfeifentabak in Keksdosen
Bremen (ots)
Der Zoll hat am Samstag, 10. Januar 2026 am Bremer Flughafen bei der Kontrolle eines aus dem Libanon einreisenden 27-jährigen Mannes 4 kg Wasserpfeifentabak in dessen Reisegepäck aufgefunden.
Der Reisende hatte zunächst die Zöllner noch vor der Zollkontrolle angesprochen und 1 kg Wasserpfeifentabak vorgezeigt und angemeldet. Nach Abzug seiner Reisefreimenge für Tabak in Höhe von 250 Gramm wurde der angemeldete Wasserpfeifentabak sodann in Höhe von rund 37,00 Euro versteuert. Die Zöllner gaben sich jedoch mit der freiwillig angezeigten Ware nicht zufrieden und warfen noch einen Blick in das Reisegepäck des Mannes. Unter einer Lage Kleidung und in Keksdosen versteckt kamen weitere 4 kg Wasserpfeifentabak zum Vorschein.
"Das Reisende beim Zoll nur einen Teil ihrer mitgeführten Waren anmelden, um durch scheinbar vorbildliches Verhalten einer Zollkontrolle zu entgehen, kommt gar nicht so selten vor", erläutert Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen und fährt fort: "Natürlich müssen aber alle mitgeführten Waren angemeldet werden. Dann sind lediglich die fälligen Einfuhrsteuern zu zahlen, ansonsten werden Zuschläge erhoben oder sogar Steuerstrafverfahren eingeleitet." Im vorliegenden Fall wurden für den nicht angemeldeten Wasserpfeifentabak Einfuhrsteuern in Höhe von rund 350,00 Euro berechnet und noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eröffnet.
Zusatzinformationen: Reisenden können sich auf der Internetseite zoll.de ausführlich über steuerfreie Einfuhren sowie über die Förmlichkeiten und Einschränkungen bei der Wareneinfuhr in die EU informieren. Im Zweifelsfall sollten alle mitgebrachten Waren im roten Kanal beim Zoll angemeldet werden. Die Reisefreimenge wird bei Vorliegen der Voraussetzungen auch hier gewährt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bremen
Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 1026
E-Mail: volker.vonmaurich@zoll.bund.de
www.zoll.de
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