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Hauptzollamt Braunschweig

HZA-BS: Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen entdecken illegale Wasserpfeifentabakproduktionsstätte im Landkreis Hameln

HZA-BS: Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen entdecken illegale Wasserpfeifentabakproduktionsstätte im Landkreis Hameln
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Braunschweig (ots)

Am vergangenen Freitag, den 15.12.2023, führten Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig im Landkreis Hameln eine Steueraufsichtsmaßname gemäß der Abgabenordnung bei einem Großhändler für Tabakwaren und -erzeugnisse durch. Dabei konnte ein Steuerschaden von fast 1 Millionen Euro aufgedeckt und über 450 Kilogramm unversteuerter Rauchtabak, über 350 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak und über 5.600 Liter unversteuerte Substitute für Tabakwaren sichergestellt werden.

"Die verdachtslose Maßnahme am Freitag, die zu den alltäglichen Aufgaben der Kontrolleinheit aus Göttingen gehört, durchlief jedoch viele unvorhergesehene Wendungen.", so Nadine Battmer, Pressesprecherin des Hauptzollamts Braunschweig.

Zu Beginn der Kontrolle trafen die Zollbeamten auf dem Betriebsgelände einen Mann an, der sich als Angestellter ausgab und verkündete, dass der Chef nicht da sei. Seinen Namen nannte der Herr den Beamten auch auf Nachfrage jedoch nicht. Nachdem dem angetroffenen angeblichen Mitarbeiter die Maßnahme eröffnet wurde, wurde er aufgefordert, alle Räumlichkeiten zugänglich zu machen. Dieser Aufforderung kam der Mann zunächst nach, führte die Kontrollkräfte aber sehr schnell durch den Hauptraum und erweckte den Eindruck, sie schnellstmöglich zum Hinterausgang wieder rausbringen zu wollen.

Auf dem Weg durch den Hauptraum fielen den Kontrollkräften jedoch diverse Eimer und Kanister auf. Beim Öffnen dieser Gefäße stellten sie darin Flüssigkeiten fest, bei denen es sich laut des Mannes um Aromen und Molasse handele. Diese Waren dienen üblicherweise als flüssige Mischkomponenten der Herstellung von Wasserpfeifentabak und werden als tabaksteuerpflichtige Substitute für Tabakwaren eingestuft, wenn eine Zweckbestimmung zum Rauchen/ Inhalieren vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt konnten die Beamten aber noch keine Anhaltspunkte für eine Tabakproduktion feststellen.

Kurz darauf verkündete der Angetroffene plötzlich erstmals, dass er nun den Betrieb abschließen und sein Kind zum Arzt fahren müsse. Doch auch zu seiner Überraschung traf in dem Moment seine Partnerin im Betrieb ein, die wiederum nichts von dem Arzttermin wusste. Selbst als der Mann seine Partnerin nochmals eindrücklich auf den angeblichen Termin hinwies, gab sie an, unwissend zu sein. Die ganze Situation kam den Zöllnern unglaubwürdig vor und sie befragten den Mann abermals nach seinem Namen und seinem Status im Betrieb. Nun gab der Mann zu, dass er der verantwortlich handelnde Chef sei und auch von einem angeblichen Arzttermin sprach er nun nicht mehr.

Die Zollbeamten beschritten mit dem Herrn nochmals alle Lagerräume in angemessenem Tempo und fanden kurz darauf mehrere unbeschriftete Kartons, in denen sie getrockneten und zerkleinerten unversteuerten Rauchtabak feststellen konnten. Eine Erlaubnis für die Herstellung und Lagerung von unversteuertem Wasserpfeifentabak lag nicht vor. Gegen den Herrn wurde daraufhin ein Steuerstrafverfahren wegen Verstoß gegen tabaksteuerrechtliche Bestimmungen eingeleitet.

Im weiteren Verlauf konnten die Beamten weitere Kartons mit Rauchtabak, weitere Eimer und Kanister mit Molasse und Aromen, fertig verpackten und unverpackten Wasserpfeifentabak sowie diverse Maschinen für die Tabakproduktion feststellen. Darunter Verpackungs- und Etikettierungsmaschinen und zwei Küchenmaschinen (zum Vermischen von Aromen und Tabak und zum Aufkochen von Molasse mit Aromen). Der Beschuldigte behauptete nun, dass die Aromen und Molasse für eine Süßigkeitenproduktion bestimmt seien. Weder fertige Süßigkeiten noch Verpackung oder Rohmaterialien konnten jedoch in den Lagern gefunden werden.

Insgesamt wurden 458,1 Kilogramm Rauchtabak, 351 Kilogramm Wasserpfeifentabak und 5.615 Liter Substitute für Tabakwaren (Aromen und Molasse) sichergestellt. Ein Steuerbescheid in Höhe von 958.670,16 Euro wurde vorläufig festgesetzt. Der Abtransport der sichergestellten Waren erfolgte durch die Unterstützung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (Ortsverband Hameln).

Die weiteren Ermittlungen dauern an und werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover durch das Zollfahndungsamt Hannover mit Dienstsitz in Bielefeld geführt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecherin
Nadine Battmer
Telefon: 0531/1291-8506
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig@Zoll.Bund.de
E-Mail: nadine.battmer@zoll.bund.de
www.zoll.de

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