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Hauptzollamt Berlin

HZA-B: Zoll warnt vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland

Berlin (ots)

Der Jahreswechsel rückt näher - und damit auch die Zeit, in der vielerorts Feuerwerk gekauft wird. Doch Vorsicht: Einige Produkte, die in benachbarten Ländern oder online angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Dies führt beim Zünden zu unberechenbaren und schweren Folgen. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, dem Verlust von Gliedmaßen, Augenlicht sowie zu Todesfällen kommen.

Zollbeamtinnen und -beamte stellen jedes Jahr deutschlandweit bei Kontrollen und in Paketsendungen teils extrem gefährliche Pyrotechnik sicher. 2024 waren es über sieben Tonnen. Deshalb ist es wichtig, beim Kauf genau hinzuschauen und sich vorab zu informieren. Das Mitbringen von nicht konformen Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen nach Deutschland ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Es ist möglich, dass Feuerwerk aus dem Ausland die geltenden Kriterien nicht erfüllt.

Derartige Pyrotechnik wird daher bei Kontrollen durch den Zoll konsequent beschlagnahmt. Wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland mitzubringen, macht sich strafbar. "Feiern Sie die Silvesternacht 2025/26 in Berlin verantwortungsbewusst und verzichten Sie auf illegale Pyrotechnik, um die Sicherheit aller zu gewährleisten", sagte Michael Unglaube, Pressesprecher des Hauptzollamtes Berlin.

Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von Feuerwerk finden Sie auf der Internetseite der BAM und unter zoll.de.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Berlin
Michael Unglaube
Telefon: 030/ 69009 - 6767
E-Mail: michael.unglaube@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Berlin, übermittelt durch news aktuell

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