POL-GÖ: (336/2025) Massive Ruhestörung in der Groner Landstraße - zwei Personen nach richterlicher Bestätigung in Gewahrsam genommen
Göttingen (ots)
Göttingen, Groner Landstraße
Freitagnachmittag, 3. Oktober 2025, gegen 17:10 Uhr
GÖTTINGEN (ab) - Beamte der Polizei Göttingen sind am Freitagnachmittag (03.10.25) gegen 17.00 Uhr zu einem Mehrparteienkomplex in der Groner Landstraße gerufen worden. Bei Eintreffen vor Ort stellten die eingesetzten Kräfte im Innenhof eine erhebliche Ruhestörung durch laute Musik aus einer Bluetooth-Box fest.
Im Innenhof des Komplexes hielten sich zu diesem Zeitpunkt rund 50 Personen, mutmaßlich Bewohnerinnen und Bewohner, unterschiedlicher Altersgruppen auf. Mehrere Anwesende wirkten deutlich alkoholisiert und zeigten sich uneinsichtig gegenüber den anwesenden Beamten. Die Situation wirkte angespannt und aggressiv.
Die Verursacher der Lärmbelästigung wurden schnell ausfindig gemacht und durch die Beamten mehrfach aufgefordert, die Musik leiser zu stellen. Nachdem sie den Anweisungen nur kurzzeitig nachkamen und die Lautstärke anschließend erneut erhöhten, kündigten die Beamten die Sicherstellung der Box an und setzten die Maßnahme schließlich aufgrund fortwährender Missachtung durch.
In der Folge kippte die Stimmung. Mehrere Personen solidarisierten sich mit den Verursachern, schrien die eingesetzten Kräfte an und gingen in bedrohlicher Haltung auf diese zu. Um die räumliche Distanz aufrechtzuerhalten, mussten die Beamten einfachen körperlichen Zwang anwenden und forderten zudem weitere Unterstützungskräfte an.
Ein 41-jähriger Bewohner des Komplexes trat im weiteren Verlauf als Hauptaggressor auf. Da er sich auch nach mehrfacher Aufforderung nicht beruhigte und einem ausgesprochenen Platzverweis nicht nachkam, wurde er von den Beamten nach vorheriger Androhung in Gewahrsam genommen.
Seine 42-jährige Ehefrau mischte sich wiederholt in die polizeilichen Maßnahmen ein, unterschritt den gebotenen Abstand und störte die Situation massiv. Auch ihr musste schließlich ein Platzverweis erteilt werden, dem sie sich jedoch widersetzte. Sie wurde daraufhin ebenfalls in Gewahrsam genommen. Die Fortdauer der Ingewahrsamnahme beider Personen wurde durch die Bereitschaftsrichterin am Amtsgericht Göttingen bis in die Abendstunden bestätigt.
Die Bluetooth-Box konnte schlussendlich sichergestellt werden. Weder die eingesetzten Polizeibeamten noch die beiden Ingewahrsamgenommenen wurden bei dem Einsatz verletzt. Nach dem Abtransport der Eheleute beruhigte sich die Lage im Innenhof, die übrigen Anwesenden zogen sich zurück. Die Beamten leiteten entsprechende Verfahren ein.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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